München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50911
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Redondo, Hector
E-Mail:
Telefon: +49 89130872584
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
13 - Anschluss der neuen Chlorierungsanlage an den Bestand:
Die Inbetriebnahme der beauftragten Chlorungsanlage ist nur möglich der Veraussetzung, dass der Anschluss an die bestehende Chlorwasserverteilungsanlage fachgerecht erfolgt.
Laut LV soll Anschluss verschweißt werden - dies ist nicht möglich, da der Bestand gepresst ist. Anschluss muss ab Übergabepunkt geplant und erstellt werden.
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
13 - Anschluss der neuen Chlorierungsanlage an den Bestand:
Die Inbetriebnahme der beauftragten Chlorungsanlage ist nur möglich der Veraussetzung, dass der Anschluss an die bestehende Chlorwasserverteilungsanlage fachgerecht erfolgt.
Laut LV soll Anschluss verschweißt werden - dies ist nicht möglich, da der Bestand gepresst ist. Anschluss muss ab Übergabepunkt geplant und erstellt werden.
Der zusätzliche erforderliche Leistungsumfang ist im Vergleich zu dem organisatorischen Aufwand für den Wechsel des AN nicht vertretbar, zumal die zusätzlich erforderlichen Leistungen eng mit den bereits im beauftragten Leistungsoll des AN verknüpft sind bzw. ähnliche Leistungen bereits beim AN beauftragt sind. Der zusätzliche Leitungsabschnitt wird mit dem vom bisher beauftragten AN erstellten Leitungsabschnitt verbunden. Die eindeutige Abgrenzungen der Leistungen wäre im Rahmen der Abnahme und der Gewährleistung schwierig, wodurch der Wechsel des AN ein zusätzliches Risko für den AG mit sich bringen würde. Bei einem AN-Wechsel wäre eine zusätzliche Baustelleneinrichtung bei Vergabe an einen anderen AN zu vergüten. Die bereits oben erwähnte zusätzliche Baustellenreinrichtung bei getrennter Vergabe, würde zusätzliche Kosten für den auftraggeber verusachen. In Folge der stark beengeneten Verhältnisse würden erhebliche Schwierigkeiten entstehen.