Energetische Sanierung Veernschule Bremerhaven
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hinrich-Schmalfeld-Str. 36
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): CASTRINGIUS Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 421/36800-42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Veernschule Bremerhaven
Vergabe von Planungs- und Überwachungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 34 ff HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI für die energetische Sanierung der Verrnschule ind Bremerhaven.
Bremerhaven
Die Freie Hansestadt Bremen entwickele eine Klimaschutzstrategie 2038. Hierzu erarbeitete angesichts des zunehmenden, vom Menschen verursachten Klimawandels und der damit verbundenen sich zuspitzenden Klimakrise eine Enquetekommission des Landes Bremen in den Jahren 2020/2021 eine „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“. Der Abschlussbericht sieht für das Land Bremen das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2038 vor und benennt für die spezifischen Handlungsfelder eine umfangreiche Zusammenstellung mit Handlungsempfehlungen, um dieses Ziel zu erreichen. Im Rahmen der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen betrifft die Vergabe Planungs- und Objektüberwachungsleistugnen für das Sanierungsvorhaben Veernschule in der Schiffdorfer Chaussee 193 in Bremerhaven.
Wirtschaftlcihe Leistungsfähigkeit: Umsatz/Personal/Kein Vorliegen Ausschlussgründe/Mindestlohnerklärung
Technische Leistungsfähigkeit:Referenz über den Nachweis einer mindestens weitgehend abgeschlossenen Leistung für das Leistungsbild Objektplanung (Gebäude und Innenräume) in der Regel für die Leistungsphasen 2-8 nach §§ 33 ff HOAI für Gebäude und Innenräume. Als Mindestvoraussetzungen müssen anrechenbare Kosten von mindestens € 500.000 netto (KG 300) nachgewiesen werden sowie eine Bewertung des Objektes mindestens in Honorarzone III.
Im Übrigen: Siehe Leitfaden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bauvorlageberechtigung oder gleichwertig
Bauvorlageberechtigung oder gleichwertig
Siehe Vergabeunterlagen (Berufshaftpflichtversicherung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.