Lieferung einer Universalmühle zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verein zur Förderung des Technologietransfers an der Hochschule Bremerhaven e.V.
Postanschrift: Am Lunedeich 12
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verein zur Förderung des Technologietransfers an der Hochschule Bremerhaven e.V.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ttz-bremerhaven.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: eingetragener Verein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Förderung des Technologietransfers

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung einer Universalmühle zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42215200 Maschinen für die Verarbeitung von Lebensmitteln
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das ttz Bremerhaven wurde mit der Planung eines Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen

Fischauktionshalle 10 in Bremerhaven beauftragt. Ziel ist es, in diesem Hub sollen Produktions- und Scale-up-Möglichkeiten für Food-Startups, Spin-Offs sowie für etablierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu

etablieren. Es werden hierzu räumlich getrennte Produktions- und Technikumseinheiten geschaffen, in denen

unter Beachtung lebensmittelrechtlicher und -hygienischer Vorschriften Muster und Kleinserien produziert

werden, welche auch an Endverbraucher abgegeben werden können. Sämtliche Maschinen- und Anlagen im

Rahmen dieser Ausschreibung müssen dementsprechend den geltenden Rechtsvorschriften sowie möglichen weiteren Anforderungen bezüglich Hygienic Design genügen. Dies ist jeweils durch relevante Zertifikate oder

entsprechende Referenzen zu belegen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42215200 Maschinen für die Verarbeitung von Lebensmitteln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bremerhaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Universalmühle für den Bereich Trockenverarbeitung: Universalmühle im Pilotmaßstab als Bestandteil einer flexiblen, modularen Pilotlinie zur Herstellung von verschiedensten Trockenprodukten inklusive Dosier- und Filtereinheit, Schaltschrank / Steuerung

Die zu erbringende Leistung umfasst die Lieferung einer Universalmühle zur Zerkleinerung verschiedenster trockener Produkte, wie z.B.:

• Körnerleguminosen (z.B. Ackerbohne, Kichererbse, Linse)

• Getreide und Pseudogetreide

• Ölsaaten (Sonnenblume, Raps, Hanf etc.) und deren Presskuchen

• Nüsse

• Gewürze

• Zucker, Salz (optional)

• Faserige Stoffe wie z.B. Stroh (optional)

Zum technischen Anforderungsprofil:

Kapazität: Mind. 200 kg / h Körnerleguminose, (Pseudo)Getreide, Nüsse oder Ölsaat auf Feinheit < 100 µm, Einstellung der Feinheit muss möglich sein, z.B. über die Wahl der Mahlwerkzeuge, die Wahl des Siebeinsatzes oder die Geschwindigkeit;

Komponenten: Komplettsystem mit Mühle, Filter, Dosierung, Schaltschrank / Anlagensteuerung. Inkl. Lieferung, Inbetriebnahme und Schulung;

Mahlprinzip: keine Vorgabe: Es ist vorteilhaft, wenn die Mühle verschiedene Mahlwerkzeuge beinhaltet, um große Flexibilität bzgl. der möglichen Rohstoffe und erzielbaren Endfeinheiten zu erreichen;

Dosierprinzip: keine Vorgabe (z.B. volumetrisch, gravimetrisch, Vibration, Schnecke o. Ä.).

Zu den Anforderungen an die zu liefernde und aufzustellende Universalmühle im Einzelnen wird zudem auf die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. 2.5 des Vergabeleitfadens verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

React-EU Aufbauhilfe zu dem EU-Programm EFRE Bremen 2014-2020

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-403677
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Ort: Bremen
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023