Lieferung einer Universalmühle zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Lunedeich 12
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verein zur Förderung des Technologietransfers an der Hochschule Bremerhaven e.V.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ttz-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Universalmühle zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven
Das ttz Bremerhaven wurde mit der Planung eines Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen
Fischauktionshalle 10 in Bremerhaven beauftragt. Ziel ist es, in diesem Hub sollen Produktions- und Scale-up-Möglichkeiten für Food-Startups, Spin-Offs sowie für etablierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu
etablieren. Es werden hierzu räumlich getrennte Produktions- und Technikumseinheiten geschaffen, in denen
unter Beachtung lebensmittelrechtlicher und -hygienischer Vorschriften Muster und Kleinserien produziert
werden, welche auch an Endverbraucher abgegeben werden können. Sämtliche Maschinen- und Anlagen im
Rahmen dieser Ausschreibung müssen dementsprechend den geltenden Rechtsvorschriften sowie möglichen weiteren Anforderungen bezüglich Hygienic Design genügen. Dies ist jeweils durch relevante Zertifikate oder
entsprechende Referenzen zu belegen.
Bremerhaven
Universalmühle für den Bereich Trockenverarbeitung: Universalmühle im Pilotmaßstab als Bestandteil einer flexiblen, modularen Pilotlinie zur Herstellung von verschiedensten Trockenprodukten inklusive Dosier- und Filtereinheit, Schaltschrank / Steuerung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Lieferung einer Universalmühle zur Zerkleinerung verschiedenster trockener Produkte, wie z.B.:
• Körnerleguminosen (z.B. Ackerbohne, Kichererbse, Linse)
• Getreide und Pseudogetreide
• Ölsaaten (Sonnenblume, Raps, Hanf etc.) und deren Presskuchen
• Nüsse
• Gewürze
• Zucker, Salz (optional)
• Faserige Stoffe wie z.B. Stroh (optional)
Zum technischen Anforderungsprofil:
Kapazität: Mind. 200 kg / h Körnerleguminose, (Pseudo)Getreide, Nüsse oder Ölsaat auf Feinheit < 100 µm, Einstellung der Feinheit muss möglich sein, z.B. über die Wahl der Mahlwerkzeuge, die Wahl des Siebeinsatzes oder die Geschwindigkeit;
Komponenten: Komplettsystem mit Mühle, Filter, Dosierung, Schaltschrank / Anlagensteuerung. Inkl. Lieferung, Inbetriebnahme und Schulung;
Mahlprinzip: keine Vorgabe: Es ist vorteilhaft, wenn die Mühle verschiedene Mahlwerkzeuge beinhaltet, um große Flexibilität bzgl. der möglichen Rohstoffe und erzielbaren Endfeinheiten zu erreichen;
Dosierprinzip: keine Vorgabe (z.B. volumetrisch, gravimetrisch, Vibration, Schnecke o. Ä.).
Zu den Anforderungen an die zu liefernde und aufzustellende Universalmühle im Einzelnen wird zudem auf die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. 2.5 des Vergabeleitfadens verwiesen.
React-EU Aufbauhilfe zu dem EU-Programm EFRE Bremen 2014-2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.