Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48783
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf R Lindner, Mirjam Schumann
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA
Frankfurt Hauptbahnhof
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA beinhaltet folgende Leistungen: Im Außenbereich vor dem Südflügel (direkt gelegen an der Mannheimer Straße in Frankfurt am Main) ist eine Containeranlage mit zwei Dieselnetzersatzanlagencontainern, einem Schaltanlagencontainer, einem freistehendem Abgasschornsteinbauwerkes und einer unterirdischen Tankanlage herzustellen.Die Verteilung der elektrischen Energie ist über eine zentrale Niederspannungshauptverteilung der Sicherheitsstromversorgung ZSV geplant, welche zusammen mit den notwendigen Steuerungs- und Überwachungsanlagen, vier Transformatoren und einer Mittelspannungsschaltanlagen in einem neuem Stationsbereich mit dem Namen „Station TST NEA“ aufgebaut wird. Die Station TST NEA soll in der C-Ebene innerhalb eines bestehendem Stationsbereiches zur Elektroenergieversorgung neu aufgebaut werden. Die elektrische Verbindung auf der Mittelspannungsebene 10kV zwischen dem geplanten Standort der Dieselnetzersatzanlagen und dem Stationsbereich TST NEA soll über den Posttunnel erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauptbahnhof
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA beinhaltet folgende Leistungen: Im Außenbereich vor dem Südflügel (direkt gelegen an der Mannheimer Straße in Frankfurt am Main) ist eine Containeranlage mit zwei Dieselnetzersatzanlagencontainern, einem Schaltanlagencontainer, einem freistehendem Abgasschornsteinbauwerkes und einer unterirdischen Tankanlage herzustellen.Die Verteilung der elektrischen Energie ist über eine zentrale Niederspannungshauptverteilung der Sicherheitsstromversorgung ZSV geplant, welche zusammen mit den notwendigen Steuerungs- und Überwachungsanlagen, vier Transformatoren und einer Mittelspannungsschaltanlagen in einem neuem Stationsbereich mit dem Namen „Station TST NEA“ aufgebaut wird. Die Station TST NEA soll in der C-Ebene innerhalb eines bestehendem Stationsbereiches zur Elektroenergieversorgung neu aufgebaut werden. Die elektrische Verbindung auf der Mittelspannungsebene 10kV zwischen dem geplanten Standort der Dieselnetzersatzanlagen und dem Stationsbereich TST NEA soll über den Posttunnel erfolgen.
Nachtrag 16: Gewährleistungsverlängerung für den Materialanteil alle NEA
Anlagenkomponenten für voraussichtlich 18 Monaten
Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: Der AN ist verpflichtet für die volle Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Geräte (NEA-Aggregate) zu sorgen. Bei einem Wechsel wäre der Mängelanspruch gegenüber des ANs nicht mehr genau definierbar. Zudem wurden Materialien von AN bereits geliefert und eingelagert.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden: Durch ein Wechsel des ANs wäre die INB der NEA-Anlage gefährdet. Dies hätte Auswirkung auf die gesamte Maßnahmen und würde zu erheblichen Zusatzkosten führen.