Lieferung von Notebooks und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-143-13-DE2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Notebooks und Zubehör
Lieferung von drei Notebook-Varianten nebst Zubehör und einer zu allen Varianten kompatiblen Dockingstation und Zubehör
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von drei Notebook-Varianten nebst Zubehör und einer zu allen Varianten kompatiblen Dockingstation und Zubehör. Die Leistung besteht aus:
- Notebooks für unterwegs: mindestens 1.850 Stück bis maximal 7.400 Stück
- Notebooks für Büroanwendungen: mindestens 2.500 Stück bis maximal 10.000 Stück
- Notebooks für rechen- und grafikintensive Aufgaben: mindestens 800 Stück bis maximal 3.200 Stück
- kompatiblen Dockingstationen: mindestens 5.150 Stück bis maximal 15.000 Stück
Die Abnahmemengen unterliegen dem gegebenenfalls kurzfristig geänderten Bedarf der Anwender der Auftraggeberin und können deshalb nicht genau bestimmt werden. Bei den Angaben der zuvor genannten Stückzahlen handelt es sich um kalkulatorische Zahlen, die der Vergleichbarkeit der Angebote dienen und auf bisherigen Erfahrungen beruhen. Diese Angaben geben keinen Anspruch auf Abruf der angegebenen Mengen. Für die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages gelten die zurvor genannten Mindest-Abnahmemengen, die bedarfsabhängig aber auch deutlich überschritten werden können. Ein über die zuvor genannten Höchstabnahmemengen hinausgehender Abruf ist nicht möglich. Mit Erreichen aller der angegebenen Höchstmengen wird der Vertrag - unabhängig von der verbliebenen Restlaufzeit - gegenstandslos.
Es ist davon auszugehen, dass Notebooks und Dockingstations nicht einzeln abgerufen, sondern in der Regel mindestens 50 Stück pro Einzelabruf bestellt werden.
Neben den unter III.1. der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen:
Ein Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Leistungsbeschreibung. Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft.
Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet NACH ENDE DER ANGEBOTSFRIST eine TESTSTELLUNG statt. Näheres ist in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Unterlage, die mit dem Angebot vorzulegen ist:
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Lieferung von Notebooks, Tablets und/oder Arbeitsplatzrechnern und anderer IT-Hardware) betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Unterschreitung der oben genannten Mindestanforderung über den Umsatz führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über seit dem Jahr 2020 bis zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung erbrachte Leistungen im Bereich von Lieferung von Notebooks oder Tablets (nicht: Lieferung von Arbeitsplatz-PC oder anderer Hardware) inklusive Garantieabwicklung (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Die Referenzen müssen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen. Es gelten die folgenden Mindestanforderungen:
• Eine Referenz muss die Lieferung von mindestens 2.000 Notebooks oder Tablets umfassen.
• Die beiden übrigen Referenzen müssen die Lieferung von jeweils mindestens 500 Notebooks oder Tablets umfassen.
Bei Referenzaufträgen, die die einmalige Lieferung von Notebooks oder Tablets betreffen, muss die Lieferung bereits erfolgt sein. Referenzaufträge, die als Laufzeitverträge (bzw. Rahmenverträge oder Mehrfachlieferungen) gestaltet sind, müssen bereits mindestens ein Jahr laufen bzw. es müssen bereits Lieferungen im Umfang der oben genannten Mindestanforderungen erfolgt sein. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung zur Erfüllung von technischen Normen, Standards (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Die Unterschreitung der oben genannten Mindestanforderungen bezüglich der Referenzen führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Neben den unter III.1. der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Unterlagen ist auch folgende Unterlage mit dem Angebot vorzulegen:
Ein Produktdatenblatt für das jeweils angebotene Gerät, das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Leistungsbeschreibung. Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft.
- Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet NACH ENDE DER ANGEBOTSFRIST eine TESTSTELLUNG statt. Näheres ist in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.