Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives - Archivdienste Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnSport 105-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 47
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives - Archivdienste
Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives.
Berlin
Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives. Die Archivierungsmenge beträgt ca. 224.000 Akten (4.500 lfd. m).
Optionale Leistungen:
- Anfertigung eines Einzelaktenscans und elektronische Übermittlung
- Vernichtung von Akten einschließlich Transport
Die Positionen werden im Falle eines Auftrags nur im Bedarfsfall durch den Auftraggeber zu den im Angebot genannten Preisen abgerufen, eine Verpflichtung des Auftraggebers hierzu besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives - Archivdienste
Ort: Holzwickede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift: Klosterstr. 47
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/