Schaffung von Netzanschlüssen an 400 bewirtschafteten PWC-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes - Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 3064096-1005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung von Netzanschlüssen an 400 bewirtschafteten PWC-Anlagen
Mit Verabschiedung des Gesetztes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG) wurde Mitte 2021 die gesetzliche Grundlade für die Ausstattung von bewirtschafteten Rastanlagen und die Ausschreibung des Deutschlandnetzes gelegt. Ziel des SchnellLG ist es eine flächendeckende, attraktive und verlässliche Schnellladeinfrastruktur für die Nutzerinnen und Nutzer, auch auf Bundesautobahnen, bereitzustellen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll die Autobahn GmbH des Bundes deutschlandweit rund 400 bewirtschaftete Rastanlagen mit Schnellladeinfrastruktur ausstatten. Für die Umsetzung des SchnellLG ist es erforderlich, die entsprechenden Standorte an das örtliche Energienetz anzuschließen und die erforderliche Leistung zum Betrieb der ermittelten Ladepunkte (pro Ladepunkt 0,2 MW) bereitzustellen.
Stromnetzanschlüsse Rastanlage Aichen Nord
Rastanlage Aichen Nord BAB A8
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die bauliche Schaffung zur Anbindung von elektrischen Anlagen an das regionale Stromnetz und die zum Zwecke der Entnahme von Strom festgelegten Netzanschlusskapazitäten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Umsetzung des SchnellLG ist es erforderlich, die zum Teil abgelegenen Standorte an das örtliche Energienetz anzuschließen und die erforderliche Leistung zum Betrieb der ermittelten Ladepunkte (pro Ladepunkt 0,2 MW) bereitzustellen. Die Bereitstellung des Netzanschlusses ist unabdingbare Voraussetzung für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Dieser Netzanschluss kann ausschließlich von dem jeweils örtlich zuständigen Netzbetreiber erfolgen, der mittels Konzession für die hier erforderliche Leistungserbringung in der Region zuständig ist. Es ist jeweils immer nur ein Netzbetreiber pro Standort Inhaber einer entsprechenden Konzession. Eine Beauftragung anderer Unternehmen (Netzbetreiber) mit der Erbringung von Netzanschlussleistungen ist somit faktisch nicht möglich. Aus diesem Grunde besteht für die hier erforderlichen Leistungen aus technischen Gründen kein Wettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV) und die AdB kann sich für die notwendige Beschaffung keine Vergleichsangebote anderer Unternehmen für die konkreten Standorte einholen, da immer nur ein bestimmtes Unternehmen zur Leistungserbringung faktisch/tatsächlich in der Lage ist. Die somit in direkter Art erfolgende Vergabe der Netzanschlussleistungen an die jeweils zuständigen Netzbetreiber ist folglich alternativlos. Ein förmliches Vergabeverfahren, an dem sich mehrere Unternehmen beteiligen könnten, ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schaffung von Netzanschlüssen an 400 bewirtschafteten PWC-Anlagen
Ort: Geislingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen