Beschaffung von 2 mobilen LTE-Zellen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVST / BIS
E-Mail:
Telefon: +49 40428666266
Fax: +49 40427999186
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 mobilen LTE-Zellen
SP meldet den Bedarf von 2 mobilen LTE Anhängern für besondere Einsatzlagen an. Einsätze in der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, dass das vorhandene öffentliche Netz überlastet ist und die Einsatzkräfte - trotz Vorrangstellung der MobiPol-Geräte - Probleme hatten sich in das vorhandene Netz einzuwählen. Insbesondere Einsatzlagen in Randgebieten der Stadt oder dicht besiedelten Gebieten, wie z.B. der Anschlag auf die Synagoge in Alsterdorf führten zu erheblichen Problemen. Mobile LTE-Zellen können diese Problem beheben, da somit ein exklusives Netz für die Einsatzkräfte geschaffen wird.
Der Vertrag soll gem. § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit der Firma VITES GmbH geschlossen werden.
SP meldet den Bedarf von 2 mobilen LTE Anhängern für besondere Einsatzlagen an. Einsätze in der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, dass das vorhandene öffentliche Netz überlastet ist und die Einsatzkräfte - trotz Vorrangstellung der MobiPol-Geräte - Probleme hatten sich in das vorhandene Netz einzuwählen. Insbesondere Einsatzlagen in Randgebieten der Stadt oder dicht besiedelten Gebieten, wie z.B. der Anschlag auf die Synagoge in Alsterdorf führten zu erheblichen Problemen. Mobile LTE-Zellen können diese Problem beheben, da somit ein exklusives Netz für die Einsatzkräfte geschaffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
SP meldet den Bedarf von 2 mobilen LTE Anhängern für besondere Einsatzlagen an. Einsätze in der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, dass das vorhandene öffentliche Netz überlastet ist und die Einsatzkräfte - trotz Vorrangstellung der MobiPol-Geräte - Probleme hatten sich in das vorhandene Netz einzuwählen. Insbesondere Einsatzlagen in Randgebieten der Stadt oder dicht besiedelten Gebieten, wie z.B. der Anschlag auf die Synagoge in Alsterdorf führten zu erheblichen Problemen. Mobile LTE-Zellen können diese Problem beheben, da somit ein exklusives Netz für die Einsatzkräfte geschaffen wird.
Mobile LTE-Zellen werden u.a. auch auf Festivals eingesetzt, werden dort aber von Mobilfunkanbietern eingesetzt, so dass man sich in deren Netz einwählen muss. Die Aufstellung kann nicht spontan erfolgen, da der Einsatz Tage vorher bei dem entsprechenden Provider angemeldet werden muss.
Um in Einsatzlagen schnell und unabhängig reagieren zu können, möchte die Polizei Hamburg daher 2 mobile LTE-Zellen anschaffen, die unabhängig vom Provider betrieben werden können. Für den Betrieb der Zelle und die exklusive Nutzung dieser mobilen LTE-Zelle ist eine Teilnahme bzw. Registrierung über eSim erforderlich. Diese Voraussetzung wird von den MobiPol-Geräte erfüllt. Generell werden mobile LTE-Zellen am Markt angeboten, allerdings nicht für so einen großen Nutzerkreis, wie er von der Polizei Hamburg gefordert wird. Die Angebote der mobilen LTE-Zellen sind in der Regel über die Nutzeranzahl begrenzt. Die Polizei Hamburg benötigt für die Bewältigung zukünftiger Einsätze mobile LTE-Zellen die einer Nutzerzahl zwischen 500 bis 1.000 Nutzer je LTE-Zelle zulassen. Diese Voraussetzung erfüllt derzeit allerdings nur ein Anbieter, wie eine jüngst in Brandenburg durchgeführte Ausschreibung ergab. Die Menge der Nutzer ist aber zwingend erforderlich, da nur so eine stabile und konstante Kommunikation zwischen den Einsatzkräfte sichergestellt werden kann. Den weiteren Ausführungen des Bedarfsträgers wird ebenso zugestimmt.
Es ist beabsichtigt die Firma VITES GmbH im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 VgV und ohne weitere Einholung von Angeboten zu beauftragen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Einsteinstraße 32
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist der Tag der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des für den Auftrag vorgesehene Unternehmen schadet.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle den Vertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.