Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z-FV-VG Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186156282
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"
Innovationsnetzwerke
Berlin
Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.
Die ZIM-Förderung erfolgt weiterhin nach dem technologie- und branchenoffenen Bottom-Up-Ansatz, bei dem Impuls, Thema und Richtung der Innovationsvorhaben von den Unternehmen kommen.
Förderanträge sind nach einem mit dem BMWi abzustimmenden Verfahren systematisch zu bearbeiten, einschließlich projektspezifisch notwendiger Recherchen sowie der ggf. notwendigen Abstimmung mit den anderen Projektträgern.
Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca. 3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten.
Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen. Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:
Produktionstechnologien, Werkstofftechnologien, Elektrotechnik, Messtechnik, Sensorik, IuK-Technologien, Gesundheitsforschung, Medizintechnik, Energietechnologien, Biotechnologien, Bautechnologien, Umwelttechnologien, Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, Optische Technologien, Textilforschung, sonstige Technologien.
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft für das „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden irtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und branchenoffen. Mit dem
ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Projektträgerschaftsvertrag soll um Personal zum Abbau der Antragsrückstände für fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle in 2024 aufgestockt werden.
Hintergrund für die geplante Aufstockung ist der Antragsüberhang, der abgearbeitet werden soll. Dieser Überhang ergab sich durch die pandemiebedingte verstärkte Nachfrage von ZIM-Projekten durch Unternehmen. Die deutlich höhere Zahl an zusätzlichen Anträgen aus 2021 kann nicht mit den vorhandenen, vertraglich vereinbarten Personalressourcen in 2024 abgearbeitet werden. Der Bedarf der Beauftragung der VDI/VDE IT GmbH mit den zusätzlichen Mitteln hat sich erst Mitte 2020 nach Abschluss des Grundvertrages am 09.04.2020 ergeben. Die Auswirkungen der pandemischen Entwicklungen war zu diesem Zeitpunkt für den AN noch nicht absehbar und auch nicht, wie sich die Antragszahlen hinsichtlich des ZIM, Los 3 Innovationsnetzwerk, entwickeln. Der Charakter des bestehenden Auftrages wird nicht beeinträchtigt, da die Aufgabenpakte aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren nur mengenmäßig, nicht aberinhaltlich geändert werden.