Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#002

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z-FV-VG Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186156282
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"

Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Innovationsnetzwerke

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.

Die ZIM-Förderung erfolgt weiterhin nach dem technologie- und branchenoffenen Bottom-Up-Ansatz, bei dem Impuls, Thema und Richtung der Innovationsvorhaben von den Unternehmen kommen.

Förderanträge sind nach einem mit dem BMWi abzustimmenden Verfahren systematisch zu bearbeiten, einschließlich projektspezifisch notwendiger Recherchen sowie der ggf. notwendigen Abstimmung mit den anderen Projektträgern.

Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca. 3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten.

Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen. Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:

Produktionstechnologien, Werkstofftechnologien, Elektrotechnik, Messtechnik, Sensorik, IuK-Technologien, Gesundheitsforschung, Medizintechnik, Energietechnologien, Biotechnologien, Bautechnologien, Umwelttechnologien, Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, Optische Technologien, Textilforschung, sonstige Technologien.

Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 068-162462

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 13005/008-13#002
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft für das „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/04/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden irtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und branchenoffen. Mit dem

ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Projektträgerschaftsvertrag soll um Personal zum Abbau der Antragsrückstände für fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle in 2024 aufgestockt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Hintergrund für die geplante Aufstockung ist der Antragsüberhang, der abgearbeitet werden soll. Dieser Überhang ergab sich durch die pandemiebedingte verstärkte Nachfrage von ZIM-Projekten durch Unternehmen. Die deutlich höhere Zahl an zusätzlichen Anträgen aus 2021 kann nicht mit den vorhandenen, vertraglich vereinbarten Personalressourcen in 2024 abgearbeitet werden. Der Bedarf der Beauftragung der VDI/VDE IT GmbH mit den zusätzlichen Mitteln hat sich erst Mitte 2020 nach Abschluss des Grundvertrages am 09.04.2020 ergeben. Die Auswirkungen der pandemischen Entwicklungen war zu diesem Zeitpunkt für den AN noch nicht absehbar und auch nicht, wie sich die Antragszahlen hinsichtlich des ZIM, Los 3 Innovationsnetzwerk, entwickeln. Der Charakter des bestehenden Auftrages wird nicht beeinträchtigt, da die Aufgabenpakte aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren nur mengenmäßig, nicht aberinhaltlich geändert werden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR