CBTC-System, Linie U5 - Kabeltrassenarbeiten in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: INF3-0613-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
CBTC-System, Linie U5 - Kabeltrassenarbeiten in 2 Losen
Kabeltrassenarbeiten zur Erweiterung
Los 1: Hauptkabeltrasse - Tunnelbereich, U5 Hauptbahnhof bis Tierpark (Tunnelmund)
Los 2: Kabeltrasse - freie Strecke, U5 Tierpark (Tunnelmund) bis Hönow
Hauptkabeltrasse Tunnel
Berlin
Baubeschreibung Los 1
Zwischen den Bahnhöfen Hauptbahnhof und Tierpark (Tunnelmund) müssen auf ca. 12.900 m Gesamtlänge, bzw. 16 Streckenabschnitten mit insgesamt ca. 10.620 m und 17 Bahnsteigen mit insgesamt ca. 2.280 m Länge, die Kabel- und Kabeltrassenarbeiten durchgeführt werden.
Ca. 80% der Arbeiten finden ausschließlich in der nächtlichen Betriebspause im Gefahrenbereich der U-Bahn statt. Nach jeder Arbeitsschicht sind alle Kabel, Werkzeuge und sonstige Materialien profilfrei abzulegen und gegen Verrutschen zu sichern.
Bei der Demontage sind sämtliche Befestigungselemente (Schrauben, Bolzen usw.), die sich im Trassenbereich sowie in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 m) befinden, zu entfernen bzw. plan abzuschleifen.
Die Streckenkabeltrasse befindet sich an der Tunnelwand im Gleisbereich. Die Höhe der Tunneldecke beträgt bis zu ca. 5m. Die Kabeltrasse im Bahnhof befindet sich unter dem Bahnsteig. Die Höhe der Bahnsteigplatte beträgt bis zu ca. 1,5 m.
Die vom AG beigestellten Trassenbauelemente sind bei einem Gesamtgewicht von bis zu 600 Kg durch den AN vom BVG-Zwischenlager abzuholen, und zum Baubereich zu transportieren.
Sämtliche für den Bau benötigten Befestigungsmaterialen (Wand/ Decke) werden nicht vom AG beigestellt!
Weitere detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis Los 1 sowie den Vergabenunterlagen zu entnehmen.
Kabeltrasse freien Strecke
Berlin
Baubeschreibung Los 2
Auf dem oberirdischen Streckenabschnitt zwischen Bahnhof Hönow und Tierpark (Tunnelmund) müssen auf ca. 9.600 m Gesamtlänge, die Kabel- und Kabeltrassenarbeiten durchgeführt werden.
Ca. 80% der Arbeiten finden ausschließlich in der nächtlichen Betriebspause im Gefahrenbereich der U-Bahn statt. Nach jeder Arbeitsschicht sind alle Kabel, Werkzeuge und sonstige Materialien profilfrei abzulegen und gegen Verrutschen zu sichern.
Bei der Demontage sind sämtliche Befestigungselemente (Schrauben, Bolzen usw.), die sich im Trassenbereich sowie in unmittelbarer Nähe (ca. 1,5 m) befinden, zu entfernen bzw. plan abzuschleifen.
Die Streckenkabeltrasse befindet sich an der Tunnelwand im Gleisbereich. Die Höhe der Tunneldecke beträgt bis zu ca. 5 m. Die Kabeltrasse im Bahnhof befindet sich unter dem Bahnsteig. Die Höhe der Bahnsteigplatte beträgt bis zu ca . 1,5 m.
Die vom AG beigestellten Trassenbauelemente sind bei einem Gesamtgewicht von bis zu 600 Kg durch den AN vom BVG-Zwischenlager abzuholen, und zum Baubereich zu transportieren.
Sämtliche für den Bau benötigten Befestigungsmaterialen (Wand/ Decke) werden nicht vom AG beigestellt!
Weitere detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis Los 2 sowie den Vergabenunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter, welche selbständig unter dem in Ziff.I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden können, zwingend zu verwenden.
Die nachstehenden Nachweise und Erklärungen sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderenUnternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß Ziff. III.1.1) bis III.1.3) für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers (§ 47 Abs. 1 SektVO) nachweisen.
Für dieVerpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular "Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO" zu verwenden.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1) Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
2) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
4) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen.
5) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
7) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt.
8) Weitere Erklärungen:
a. Erklärung, über die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.
b. Erklärung darüber, dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
c. Erklärung darüber, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss des Unternehmens von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.
d. Erklärung darüber, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass das Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.
e. Erklärung darüber, dass das Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen erfüllt.
f. Erklärung darüber, dass das Unternehmen die Voraussetzungen als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission (nicht mehr als 249 Beschäftigte sowie ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro) erfüllt.
g. Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV.
h. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
•EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall,
•EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall,
verfügt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form Nachweise und Erklärungen abzugeben zu:
1.) Erklärung zu Umsätzen für Los 1 und/oder Los 2:
a) Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
b) Umsatz des Unternehmens (netto, exklusive Umsatzsteuer) bezogen auf vergleichbare Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen.
Für Los 1 und/oder Los 2:
zu 1. a) Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert.
zu 1. b) Mindestumsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre gefordert.
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form Nachweise und Erklärungen abzugeben zu:
1.) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen für Los 1 und/oder Los 2:
Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen mit folgenden Angaben:
-Vorhaben-/Referenzbezeichnung,
-Auftraggeber (Name / Anschrift) / ggf. Ansprechpartner / Tel.-Nr.:, -Leistungszeitraum (von/bis) der vergleichbaren Leistung,
-Referenz abgeschlossen: ja/nein,
- Auftragswert,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges mit Bezug bzur vergleichbaren Leistung (Mindestanforderung beachten).
2.) Erklärung des Bewerbers zur Anzahl der Mitarbeiter für Los 1 und/oder Los 2:
Erklärung über die zur Verfügung stehende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeiter*innen (MA), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und diese im Auftragsfall entsprechend den Mindestanforderungen eingesetzt werden.
Für Los 1 und/oder Los 2:
Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind:
zu 1.)
Es sind mindestens 2 Referenzen (Mindestreferenzen), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Vergleichbare Leistung (Leistungsart) sind:
a) die Erfahrung mit Arbeiten über die Verlegung von Nieder- und Mittelspannungskabel im Bereich von Eisenbahn-/Schienenverkehrsanlagen (z.B. BVG, DB),
b) die Erfahrung im Kabeltrassenbau in Gebäuden oder Tunneln von Eisenbahn-/Schienenverkehrsanlagen (z.B. BVG, DB).
Sollten mehr als die geforderten 2 Mindest-Referenzen eingereicht werden, ist eine Anlage mit Referenzangaben nach dem vorliegenden Muster beizufügen.
Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen gemäß a) und b) jeweils aus 2 Referenzen hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden. Sollten jedoch nur geforderte 2 (Mindest-)Referenz eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit diesen (Mindest-)Referenzen alle v. g. Mindestanforderungen erfüllt, werden müssen!
zu 2.)
a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden, welche/r mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung verfügt.
Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.
b) Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollte mind. 1 Mitarbeiter*in eingesetzt werden, welche/r mind. die Qualifizierung als Elektrofachkraft oder gleichwertige Qualifizierung verfügt.
Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der unter III 1.1, III 1.2 und III 1.3 genannten Mindestanforderung. Das Nichterfüllen der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß dem zur Verfügung gestellten Formular abgeben ("Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung").
Dort werden insbesondere folgende Angaben gefordert:
-Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft,
-Angaben zur Aufgabenteilung,
-Bestimmung eines Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft,
-Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist eine Verpflichtungserklärung einzureichen, in der sich das eignungsleihende Unternehmen verpflichtet, dem
Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die die Eignungsleihe betreffenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die Verpflichtungserklärung ist das vorgegebene Formular zu verwenden.
Zuschlagslimitierung - Lospriorisierung:
Jeder Bieter kann den Zuschlag nur für ein Los erhalten! In diesem Fall ist es daher zwingend erforderlich, dass der Bieter mit seinem Angebot, die Priorität auf die unterschiedlichen Lose einreicht. Für die Lospriorisierung ist das vorgegebene Formular "Angaben zur Lospriorisierung" zu verwenden.
Hierin trägt er für die höhere Priorität die 1 und für die geringere Priorität die 2 ein. Sofern ein Bieter für beide Lose, das günstigste Angebot abgegeben hat, erhält er den Zuschlag entsprechend auf das Los, für das er in diesem Fall die Priorität 1 angegeben hat. Für das andere Los wird sein Angebot in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen und kann nicht weiter berücksichtigt werden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft,VergabestelleHolzmarktstraße15-17, 10179 Berlin
ENTFÄLLT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Downloadunter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
3.) Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) sowie des betreffenden Loses (vgl. Ziff.II.2.1) und des Aktenzeichens INF3-0613-2023 zu erfolgen.
Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bewerber-/Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.10.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten.
Mündliche Bewerber-/Bieterfragen werden nicht beantwortet!
4.) Die Bewerber sollen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
5.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
6.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
7.) Zur Angebotsabgabe ist eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform erforderlich. Diese ist für die Bewerber/Bieter kostenfrei.
8.) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten.
Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.