Spezial- und Schwertransporte von elektrischen Schaltanlagen und deren Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0532-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Spezial- und Schwertransporte von elektrischen Schaltanlagen und deren Komponenten
Spezial- und Schwertransporte von elektrischen Schaltanlagen und deren Komponenten
Elektrische Anlagen U-und Strassenbahnnetz, Berlin
Die Spezialtransporte beinhalten folgende Komponenten:
• 10 kV Schaltanlagen (ca. 10-12 Felder) Feldabmessungen
(BxHxT 800x2400x1400 mm), Gewicht pro Feld ca. 1000 kg
• Gleichrichtertransformatoren (2-5 Stck.), (BxHxT 1700x2600x2700 mm),
Gewicht ca. 13 t
• Eigenbedarfsschaltanlagen (ca. 11 Felder), Feldabmessungen ca.
(BxHxT 800x2400x1400 mm), Gewicht pro Feld ca. 300 kg bis 800 kg
• Eigenbedarfstransformatoren (2 Stck.), ca. (BxHxT 1300x1500x850 mm),
Gewicht ca. 1,30 t
• Gleichstromschaltanlagen (8 Felder), Feldabmessungen
(BxHxT 800x2200x1400 mm), Gewicht pro Feld ca. 700 kg
• Kabeltrommeln ≤ Ø 2,5 m, Gewicht ≤ 7000 kg
• Schaltanlagencontainer Straßenbahn, Abmessungen (B x H x T 9 x 3,5 x 3,5 m),
Gewicht ca. 15 t
• Schaltanlagencontainer U-Bahn, Abmessungen (B x H x T 12 x 3,5 x 3,5 m),
Gewicht ca. 25 t
Verlängerung um weitere 12 Monate möglich, maximal bis zum
31.12.2029
Vertragsverlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
eingeholt wird.
4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
9. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine
mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.
Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt
Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG
zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
Erfahrungen von Spezial- und Schwertransporten von elektrischen Schaltanlagen und deren Komponenten (mindestens über eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus dem Jahr 2022 oder 2023).
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
Mindestens eine vergleichbare Referenz über "Die Lieferung von Spezial- und Schwertransporte von elektrischen Schaltanlagen und deren Komponenten"
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall
zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
- Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG
(EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren
Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.
1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO
insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Das Vergabeverfahren ITD2-0532-2023 wird im Zuge eines
Offenen Verfahrens ausgeschrieben.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl.
Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD2-0532-2023 zu erfolgen. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
26.10.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor,
verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Fragen werden
nicht beantwortet. Der AG wird Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,
auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen
des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum
Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1): Sofern ein Angebot von einer BiGe
(Bietergemeinschaft) eingeht, ist mit dem Angebot eine von
allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen,
aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BiGe dürfen nur ein Angebot
einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular mit
dem Angebot einzureichen. Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der
Vertreter der BiGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der
BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
(Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die
anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten
Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten
Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden.
Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen
(Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen
Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit
dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam
für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als
Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote
zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1
herunterzuladen.
Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist
erforderlich.
9. Angebotseinreichungsfrist: 01.11.2023 bis 09:00 Uhr
Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/
Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis einzureichen.
Angebote von nicht geeigneten Bietern werden nicht
berücksichtigt .
Die Angebote werden gemäß der bekanntgemachten
Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz:
Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an
den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche
Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.