Organisation und Durchführung von Teamklausuren Referenznummer der Bekanntmachung: 2253/Z12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisation und Durchführung von Teamklausuren
Allen Organisationseinheiten des Hauses (insgesamt ca. 200) soll an beiden Dienstsitzen des BMDV, Berlin und Bonn, gleichberechtigt die Möglichkeit eingeräumt werden, in einem Turnus von jeweils zwei Jahren, eintägige bis max. zweitägige (mit einem Umfang von insgesamt bis zu 12 Arbeitsstunden) moderierte Teamklausuren durchzuführen (also zweimal pro OE in vier Jahren). Dazu bedarf es der entsprechenden organisatorischen Vorbereitung und fachlich qualifizierter Moderatorinnen und Moderatoren bzw. begleitender Expertise. Zu diesem Zweck sollen Moderations- und entsprechende unterstützende Leistungen jeweils zeitnah und selbständig durch die Führungskräfte der betreffenden Organisationseinheiten abgerufen werden können.
Dienstsitz des BMDV in Berlin oder Bonn, ggf. mit den Bedarfsträgern abgestimmte Veranstaltungsorte im sonstigen Bundesgebiet
Die Leistung umfasst die Konzeption, Organisation und Durchführung von Teamklausuren im Sinne der Personalentwicklung für Organisationseinheiten des BMDV.
Anzahl der betreffenden Organisationseinheiten im BMDV insgesamt: rd. 200.
(Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung. Künftige Änderungen beispielsweise durch den Wegfall bestehender oder das Hinzukommen neuer Organisationseinheiten sind nicht auszuschließen.)
Für die Leistungserbringung ergibt sich hieraus folgendes Mengengerüst:
- Geschätzte Menge an Teamklausuren: 60 - 80 pro Jahr
(Der Großteil der Organisationseinheiten im BMDV ist geteilt an beiden Dienstsitzen (Berlin und Bonn) vertreten. Daher ist nicht absehbar, ob die jeweiligen Teamklausuren in Berlin oder Bonn durchzuführen sein werden. Grundsätzlich ist daher mit einer Leistungserbringung innerhalb (<50 km-Umkreis) der Dienstorte Berlin und Bonn zu kalkulieren, wobei von einer Gleichverteilung der durchzuführenden Teamklausuren an beiden Dienstsitzen auszugehen ist.)
- Höchstmenge an Teamklausuren: 100 pro Jahr
Der AN hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahme.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Der AG behält sich in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 16 des Vertrags zu ändern. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I) Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
II) Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Der AG behält sich in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 16 des Vertrags zu ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Organisation und Durchführung von Teamklausuren
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 17.02.2023 um 15.00 Uhr (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur freien Verfügung gestellt.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).