Westl. Bahnhofskanalklappbrücke - Objektplanung u. Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-LSBG-75/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sachsenfeld 3-5
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lange, Beate
E-Mail:
Telefon: +49 40
Fax: +49 40427313448
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/oeffentliche-auftraege/
Abschnitt II: Gegenstand
Westl. Bahnhofskanalklappbrücke - Objektplanung u. Tragwerksplanung
Die Westliche Bahnhofskanalklappbrücke in Hamburg soll im Rahmen der Grundinstandsetzung erneuert werden. Die bewegliche Brücke liegt im Bezirk Harburg und überführt die Straße Kanalplatz im Harburger Binnenhafen über den westlichen Bahnhofskanal. Es handelt sich um eine zweispurige Straße mit einem zweispurigen Radweg (Veloroute 10) auf der Nordseite. Beidseitig sind zudem Gehwege vorhanden. In einem Kerngebiet gelegen, ist die Brücke umgeben von Restaurants, Geschäften und der
Hafenindustrie. Der westliche Bahnhofskanal dient der wasserseitigen Anbindung einiger Firmen. Nordwestlich der Brücke befindet sich der Kanalplatz, der u. a. für Veranstaltungen genutzt wird. Südwestlich befindet sich hinter dem Schalthaus ein öffentlicher Parkplatz.
Bei der Grundinstandsetzung sollen die Widerlager möglichst erhalten bleiben. Der Überbau und die Antriebstechnik sollen unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen erneuert werden. Darüber hinaus soll auch das Schalthaus saniert werden. Auf Basis der Vorplanung soll endgültig entschieden werden, ob die Brücke wieder als bewegliche Brücke hergestellt werden soll. Alternativ
soll sie unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes festgesetzt werden.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 – 3, 5 und 6 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung Lph 2 – 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
• Mitwirken an Voruntersuchungen ,
• Abstimmung Denkmalschutzbelange,
• Übergeordnete Abstimmungstermine,
• Besondere Leistungen BIM gemäß AIA,
• Nachrechnung der Unterbauten,
• Bauzeitliche Verkehrsplanung.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Westl. Bahnhofskanalklappbrücke - Objektplanung u. Tragwerksplanung
Postanschrift: Albstraße 14
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_BW-47_OP-IBW_Information“.
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.