2160/G23 - Los 8 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2160/G23 - Los 8 - Mitteldeutschland 1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2160/G23 - Los 8 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2160/G23 - Los 8 - Mitteldeutschland 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712600 Betankung von Fahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr.

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gem. § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb der HPC-Ladeinfrastruktur im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§ 3 Abs. 5 SchnellLG).

Die zu vergebende Leistung ist in 23 Lose aufgeteilt, wobei sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Die 23 Lose sind auf 6 Regionen verteilt, so dass eine Region 3-5 Lose umfasst. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils gleichartige Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2160/G23 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren.

Die Verfahren für die übrigen 22 Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2160/G23“ oder alternativ „Deutschlandnetz“ zu erreichen.

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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 8 - Region Mitteldeutschland, Los 1 und umfasst Flächen der Bundesländer Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Insbesondere zur Absicherung des zukünftigen Wettbewerbs sowie der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Überforderung der Bieter, gilt eine Zuschlagslimitierung (§ 30 Abs. 1 S. 2 VgV), nach der ein Bieter den Zuschlag auf lediglich ein Los je Region und maximal drei Lose insgesamt erhalten kann. Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt; verbundene Unternehmen (§ 36 Abs. 2 GWB) werden als ein einheitliches Unternehmen betrachtet.

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Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher:

- Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

- Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 23

- Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3 insgesamt; 1 Los je Region

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Los 8 - Region Mitteldeutschland, Los 1 umfasst Flächen der Bundesländer Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von öffentlich-zugänglicher HPC-Ladeinfrastruktur im Sinne von § 2 Nr. 9 Ladesäulenverordnung im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr in dem unter II.1.1) genannten Los zu vergeben.

Hierfür hat der Auftraggeber die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Vertrag festgelegt. Die so definierte Leistung soll anteilig vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. Im Rahmen des bei der Europäischen Union erfolgreich durchgeführten Notifizierungsverfahrens ergaben sich Anpassungen im Preismodell, die nachfolgend berücksichtigt werden (Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14.12.2022; State Aid SA.104749 (2022/N)). Im Rahmen der Leistungserbringung sind daher insbesondere die folgenden Punkte wesentlich:

- Die Errichtung hat in den durch den Auftraggeber definierten Suchräumen in der jeweils definierten Standortgröße (mit vier, acht, zwölf oder sechzehn HPC-Ladepunkten) innerhalb der Errichtungsfristen zu erfolgen. Die Suchräume sind dabei durch den Auftraggeber so festgelegt, dass vergleichbare Bestandsladeinfrastruktur (ab 150 kW) berücksichtigt wurde. Im Zuge der Errichtung hat der Bieter solche Flächen für die Standorterrichtung zu akquirieren, die den vertraglichen Anforderungen genügen müssen. Dabei kann unter den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen bereits bestehende Ladeinfrastruktur eingebracht werden.

- Der nutzerfreundliche Betrieb der Standorte muss mit einer durchgängigen Verfügbarkeit der HPC-Ladeeinrichtungen und einem hohen Servicelevel gewährleistet sein.

- Der diskriminierungsfreie Zugang zu den HPC-Ladeeinrichtungen muss sichergestellt sein. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden.

- Damit Nutzer zu attraktiven Preisen laden können, müssen die Entgelte für das Ad-hoc-Laden marktgerecht und angemessen sein. Maßgeblich dafür sind die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) sowie die einschlägigen zivil- und kartellrechtlichen Regelungen. Ebenso ist der Missbrauch einer etwaigen marktbeherrschende Stellung untersagt.

Die Einhaltung dieser Vorgabe wird über ein regelmäßiges Monitoring über die gesamte Vertragslaufzeit sichergestellt. Die Ladeentgelte zu Vertragsbeginn sowie nachfolgende Änderungen sind dem Bund mitzuteilen. Sofern die Entgelte signifikant über denen strukturell vergleichbarer Anbieter von HPC-Ladeinfrastruktur oder über den Kosten für den Aufbau vergleichbarer HPC-Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung von Investitions-, Kapital- und Betriebskosten (zulässige Preisobergrenze) liegen, kann der Bund, den Vorgang bei der zuständigen Kartellbehörde anzeigen. Die Offenlegung der maßgeblichen Informationen ist ihm hierbei gestattet.

- Die diskriminierungsfreien Zugangsentgelte, die sog. EMP an den Betreiber für die Ladevorgänge ihrer Kunden zahlen, müssen marktüblich und angemessen im Sinne der Preisobergrenze sein. Eine preisliche Differenzierung zwischen den Zugangsentgelten für Mobilitätsanbieter zu den Entgelten für das Ad-hoc-Laden ist aber möglich, soweit dies insbesondere durch einen geringeren Abwicklungsaufwand der Leistungsbeziehung mit Mobilitätsanbietern sachlich gerechtfertigt ist.

- Ziel der Ausschreibung ist darüber hinaus, dass der jeweilige Betreiber die HPC-Ladeinfrastruktur auch nach Ablauf des Vertrages mit dem Bund in öffentlich zugänglicher, nichtdiskriminierender und nutzerfreundlicher Weise weiter betreibt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Standortverfügbarkeit / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Standortkonzept - Nutzerfreundliche Standort- und LIS-Ausstattung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Designkonzept / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 65
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Damit durchgängig eine zeitgemäße und leistungsfähige HPC-Ladeinfrastruktur für die Nutzer zur Verfügung steht, überprüft der Bund im Abstand von zwei Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ob Innovationen bestehen, die an im Einvernehmen zwischen dem Betreiber und dem Bund ausgewählten Standorten testweise umgesetzt werden sollen. Unabhängig von dieser regelmäßigen Überprüfung können sowohl der Bund als auch der Betreiber jederzeit eine Überprüfung hinsichtlich konkreter Innovationen einleiten.

Innovationen sind

- technische Neuerungen an den HPC-Ladeeinrichtungen oder einzelnen HPC-Ladepunkten (z.B. Zahlungsmöglichkeiten, Parkplatzdetektionen etc.) oder

- für Nutzer relevante Umgebungseinrichtungen, z.B. Maßnahmen die den Komfort während des Ladestopps erhöhen, die über den nach diesem Vertrag geschuldeten Standard hinausgehen.

Der Bund kann eine testweise Umsetzung der Innovation beauftragen, wenn

- sich ein Marktstandard (noch) nicht herausgebildet hat und

- die Innovation zu einer Vereinfachung oder Verbesserung des Ladevorgangs für die Nutzer führt oder sie die Effizienz oder Verfügbarkeit der HPC-Ladeeinrichtungen/-Ladepunkte steigert bzw. Umfragen unter Nutzern das Bedürfnis nach der Innovation zum Ergebnis hatten.

Liegen die Voraussetzungen für die testweise Umsetzung der Innovationsleistungen vor, beauftragt der Bund diese schriftlich auf Grundlage dieses Vertrages und einer durch den Bund konkretisierten Aufgabenstellung gesondert. Der Betreiber erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält und die Standorte und den Testzeitraum benennt. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den Bund. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.

2. Der Bund ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens den Leistungsumfang anzupassen und erforderlichenfalls eine neue Vergütungsobergrenze (Auftragsvolumen) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:

- Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht ohne Anpassung des Leistungsumfangs ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden.

- Die Gründe sind nachvollziehbar durch den Betreiber zu dokumentieren und durch den Bund gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

- Die Ermittlung des Änderungs- und Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Änderungs- und Mehrbedarfes.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 192-500115
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2160/G23 - Los 8 - Mitteldeutschland 1
Bezeichnung des Auftrags:

2160/G23 - Los 8 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Mer Germany GmbH
Ort: Teisnach
NUTS-Code: DE229 Regen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der angegebene Gesamtwert des Auftrags berücksichtigt neben dem Errichtungs- und Betreiberentgelt auch die Netzanschlusskosten sowie die durch den AN zu entrichtende Entgeltbeteiligung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023