G.011608147 FABB3_HBF_Ulm, Umbau und Modernisierung Empfangsgebäude Bauüberwachung Lph 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63754
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gring, Miriam
E-Mail:
Telefon: +49 7219386260
Fax: +49 69260913071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
G.011608147 FABB3_HBF_Ulm, Umbau und Modernisierung Empfangsgebäude Bauüberwachung Lph 8
G.011608147 FABB3_HBF_Ulm, Umbau und Modernisierung Empfangsgebäude Bauüberwachung Lph 8
Bauüberwachungsleistung: Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW, Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA, Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden, Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude, Abfallmanagement, Umweltfachliche BÜW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
G.011608147 FABB3_HBF_Ulm, Umbau und Modernisierung Empfangsgebäude Bauüberwachung Lph 8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.