Versicherungsleistung für Gebäude-Feuer-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2023_FM2_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 10559
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsleistung für Gebäude-Feuer-Versicherung
Gebäude-Feuerversicherung für die Liegenschaften des BA Mitte von Berlin
Berlin-Mitte
Gebäude-Feuerversicherung für die Liegenschaften des BA Mitte von Berlin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern und Bieterinnen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter und Bieterinnen/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder gleichwertiger Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerkärung gem. Formular Wirt-124EU (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern
- Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung
- Gewerbeerlaubnis (falls zutreffend)
Darübr hinaus ist die Zulassung bzw. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder einer Landesbehörde nachzuweisen. Eine Eigenerklärung ist vorläufig ausreichend.
Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung gewährleisten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
- Wirt-214 BVB Mindeststundenentgelt_Tariftreue
- Wirt-2141 BVB Frauenförderung
- Wirt-2144 BVB Kontrolle_Sanktionen
Wirt-2145 BVB Verhinderung von Benachteiligungen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur befugte Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot einzureichen:
1. Wirt-124 EU oder Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die unter III.1.1) genannten Ersatzbescheinigungen;
2. Wirt-213 Angebotsschreiben;
3. Wirt-238 Erklärung Bietergemeinschaften (bei Bedarf);
4. Wirt-2141 BVB FFV
5. Wirt-3293 Bieterangaben Wettbewerbsregister
6. Nachweis bzw. Eigenerklärung der Zulassung bzw. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer (siehe III.1.1))
7. Anlage 1 Objektliste (mit bieterseitigen Eintragungen/zwingend erforderlich)
8. Anlage 2a2b (bieterseitige Eintragungen möglich/ Abgabe unabhängig von Eintragungen zwingend))
9. Angebotsdokument
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/vergabekammer