Beschaffung eines Zweiwege-Kranfahrzeugs Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0127-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Zweiwege-Kranfahrzeugs
Beschaffung eines Zweiwege-Kranfahrzeugs zum Anheben havarierter bzw. entgleister Straßenbahnen
Berlin
Ziel der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme eines Zweiwege-Kranfahrzeugs zum Anheben havarierter bzw. entgleister Straßenbahnen im Netz der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Mit der Vergabe FEM1-0192-2022 wurde die Lieferleistung bereits im Rahmen eines EU-Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Es wurden Teilnahmeanträge eingereicht und Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es gingen jedoch keine Angebote ein und die Vergabe wurde aufgehoben.
Mit der aktuellen Vergabe wurde die Lieferleistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Veröffentlichung nach §13 II S. 1. SektVO ausgeschrieben werden. Es wurden nur Bieter zu einer Angebotsabgabe aufgefordert, mit denen die technischen Anforderungen der BVG im Vorfeld der erneuten Vergabe validiert und Liefermöglichkeiten bestätigt wurden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Zweiwege-Kranfahrzeugs
Postanschrift: Dolnych Młynów 3/1
Ort: Kraków
NUTS-Code: PL213 Miasto Kraków
Postleitzahl: 31-124
Land: Polen
E-Mail:
Telefon: +48 146112323
Fax: +48 502227464
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.