2160/G23 - Los 7 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2160/G23 - Los 7 - Nord-Ost 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2160/G23 - Los 7 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr.
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gem. § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb der HPC-Ladeinfrastruktur im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§ 3 Abs. 5 SchnellLG).
Die zu vergebende Leistung ist in 23 Lose aufgeteilt, wobei sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Die 23 Lose sind auf 6 Regionen verteilt, so dass eine Region 3-5 Lose umfasst. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils gleichartige Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2160/G23 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren.
Die Verfahren für die übrigen 22 Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2160/G23“ oder alternativ „Deutschlandnetz“ zu erreichen.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 7 - Region Nord-Ost, Los 3 und umfasst Flächen der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Insbesondere zur Absicherung des zukünftigen Wettbewerbs sowie der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Überforderung der Bieter, gilt eine Zuschlagslimitierung (§ 30 Abs. 1 S. 2 VgV), nach der ein Bieter den Zuschlag auf lediglich ein Los je Region und maximal drei Lose insgesamt erhalten kann. Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt; verbundene Unternehmen (§ 36 Abs. 2 GWB) werden als ein einheitliches Unternehmen betrachtet.
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Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher:
- Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
- Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 23
- Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3 insgesamt; 1 Los je Region
Los 7 - Region Nord-Ost, Los 3 und umfasst Flächen der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von öffentlich-zugänglicher HPC-Ladeinfrastruktur im Sinne von § 2 Nr. 9 Ladesäulenverordnung im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr in dem unter II.1.1) genannten Los zu vergeben.
Hierfür hat der Auftraggeber die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Vertrag festgelegt. Die so definierte Leistung soll anteilig vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. Im Rahmen des bei der Europäischen Union erfolgreich durchgeführten Notifizierungsverfahrens ergaben sich Anpassungen im Preismodell, die nachfolgend berücksichtigt werden (Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14.12.2022; State Aid SA.104749 (2022/N)). Im Rahmen der Leistungserbringung sind daher insbesondere die folgenden Punkte wesentlich:
- Die Errichtung hat in den durch den Auftraggeber definierten Suchräumen in der jeweils definierten Standortgröße (mit vier, acht, zwölf oder sechzehn HPC-Ladepunkten) innerhalb der Errichtungsfristen zu erfolgen. Die Suchräume sind dabei durch den Auftraggeber so festgelegt, dass vergleichbare Bestandsladeinfrastruktur (ab 150 kW) berücksichtigt wurde. Im Zuge der Errichtung hat der Bieter solche Flächen für die Standorterrichtung zu akquirieren, die den vertraglichen Anforderungen genügen müssen. Dabei kann unter den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen bereits bestehende Ladeinfrastruktur eingebracht werden.
- Der nutzerfreundliche Betrieb der Standorte muss mit einer durchgängigen Verfügbarkeit der HPC-Ladeeinrichtungen und einem hohen Servicelevel gewährleistet sein.
- Der diskriminierungsfreie Zugang zu den HPC-Ladeeinrichtungen muss sichergestellt sein. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden.
- Damit Nutzer zu attraktiven Preisen laden können, müssen die Entgelte für das Ad-hoc-Laden marktgerecht und angemessen sein. Maßgeblich dafür sind die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) sowie die einschlägigen zivil- und kartellrechtlichen Regelungen. Ebenso ist der Missbrauch einer etwaigen marktbeherrschende Stellung untersagt.
Die Einhaltung dieser Vorgabe wird über ein regelmäßiges Monitoring über die gesamte Vertragslaufzeit sichergestellt. Die Ladeentgelte zu Vertragsbeginn sowie nachfolgende Änderungen sind dem Bund mitzuteilen. Sofern die Entgelte signifikant über denen strukturell vergleichbarer Anbieter von HPC-Ladeinfrastruktur oder über den Kosten für den Aufbau vergleichbarer HPC-Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung von Investitions-, Kapital- und Betriebskosten (zulässige Preisobergrenze) liegen, kann der Bund, den Vorgang bei der zuständigen Kartellbehörde anzeigen. Die Offenlegung der maßgeblichen Informationen ist ihm hierbei gestattet.
- Die diskriminierungsfreien Zugangsentgelte, die sog. EMP an den Betreiber für die Ladevorgänge ihrer Kunden zahlen, müssen marktüblich und angemessen im Sinne der Preisobergrenze sein. Eine preisliche Differenzierung zwischen den Zugangsentgelten für Mobilitätsanbieter zu den Entgelten für das Ad-hoc-Laden ist aber möglich, soweit dies insbesondere durch einen geringeren Abwicklungsaufwand der Leistungsbeziehung mit Mobilitätsanbietern sachlich gerechtfertigt ist.
- Ziel der Ausschreibung ist darüber hinaus, dass der jeweilige Betreiber die HPC-Ladeinfrastruktur auch nach Ablauf des Vertrages mit dem Bund in öffentlich zugänglicher, nichtdiskriminierender und nutzerfreundlicher Weise weiter betreibt.
1. Damit durchgängig eine zeitgemäße und leistungsfähige HPC-Ladeinfrastruktur für die Nutzer zur Verfügung steht, überprüft der Bund im Abstand von zwei Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ob Innovationen bestehen, die an im Einvernehmen zwischen dem Betreiber und dem Bund ausgewählten Standorten testweise umgesetzt werden sollen. Unabhängig von dieser regelmäßigen Überprüfung können sowohl der Bund als auch der Betreiber jederzeit eine Überprüfung hinsichtlich konkreter Innovationen einleiten.
Innovationen sind
- technische Neuerungen an den HPC-Ladeeinrichtungen oder einzelnen HPC-Ladepunkten (z.B. Zahlungsmöglichkeiten, Parkplatzdetektionen etc.) oder
- für Nutzer relevante Umgebungseinrichtungen, z.B. Maßnahmen die den Komfort während des Ladestopps erhöhen, die über den nach diesem Vertrag geschuldeten Standard hinausgehen.
Der Bund kann eine testweise Umsetzung der Innovation beauftragen, wenn
- sich ein Marktstandard (noch) nicht herausgebildet hat und
- die Innovation zu einer Vereinfachung oder Verbesserung des Ladevorgangs für die Nutzer führt oder sie die Effizienz oder Verfügbarkeit der HPC-Ladeeinrichtungen/-Ladepunkte steigert bzw. Umfragen unter Nutzern das Bedürfnis nach der Innovation zum Ergebnis hatten.
Liegen die Voraussetzungen für die testweise Umsetzung der Innovationsleistungen vor, beauftragt der Bund diese schriftlich auf Grundlage dieses Vertrages und einer durch den Bund konkretisierten Aufgabenstellung gesondert. Der Betreiber erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält und die Standorte und den Testzeitraum benennt. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den Bund. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
2. Der Bund ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens den Leistungsumfang anzupassen und erforderlichenfalls eine neue Vergütungsobergrenze (Auftragsvolumen) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:
- Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht ohne Anpassung des Leistungsumfangs ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden.
- Die Gründe sind nachvollziehbar durch den Betreiber zu dokumentieren und durch den Bund gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
- Die Ermittlung des Änderungs- und Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Änderungs- und Mehrbedarfes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2160/G23 - Los 7 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert des Auftrags berücksichtigt neben dem Errichtungs- und Betreiberentgelt auch die Netzanschlusskosten sowie die durch den AN zu entrichtende Entgeltbeteiligung.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.