SPK-ZVS-20-00021-oV-HV - Instandhaltungsvertrag für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-20-00021-oV-HV -

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Postanschrift: Von-der-Heydt-Str. 16-18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539365
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539365
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-20-00021-oV-HV - Instandhaltungsvertrag für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen)

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-20-00021-oV-HV -
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Inhalt eines Instandhaltungsvertrages für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von technischen Anlagen und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)

hier: Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen)

---

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) beabsichtigt, den Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung) der Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) ihrer Einrichtungen.

Sämtliche von den Rahmenvereinbarungen umfassten Leistungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt.

Die Rahmenvereinbarung ist auf ein festes Auftragsvolumen festgesetzt. Sobald das Rahmenvereinbarungsvolumen ausgeschöpft ist, erlischt die Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (HV)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.

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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Museumsinsel

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.

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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Kulturforum

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.

---

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Dahlem

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.

---

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Nationalgalerie

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.

---

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) im Bereich Haus Unter den Linden

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der aktuelle Umfang an RWA-Anlagen kann nicht dargestellt werden, da keine Bestandslisten vorhanden sind.

Während der Vertragslaufzeit sind Bestandlisten zu erstellen.

---

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) im Bereich Haus Potsdamer Straße

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ergibt sich aktuell nur ein minimaler Anteil des tatsächlichen Umfangs der RWA-Anlagen anhand der Bestandsliste. Diese Bestandliste spiegelt nur etwa 5 % des Umfangs wieder.

Während der Vertragslaufzeit sind Bestandlisten zu erstellen.

---

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RWA-Anlagen der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) im Bereich Magazin Friedrichshagen und Ausweichmagazin Westhafen

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.

---

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.

Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).

Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).

Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).

Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.

Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.

Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.

Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.

Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner

- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;

- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)

---

Unternehmensdaten/WReg-Auszug

(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)

---

Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen im Rahmen des fünften Sanktionspakets gegen Russland gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)

---

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)

---

Erklärung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (nach Zuschlag Arbeitsgemeinschaft)

(soweit zutreffend)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:

Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR

Sach-/ Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter,

im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über die Verfügbarkeit von benötigten Hilfsmitteln (z.B. Messgeräte, Werkzeuge, Hilfsstoffe usw.)

---

Erklärung über die Verfügbarkeit von Personal von mind. 2 Personen mit folgenden Qualifikationen:

- Spricht fließend Deutsch (fachkundiger Sprachkenntnisse, Niveau C1, Sprache: deutsch)

- Herstellerunabhängige Ausbildung zur sachkundigen Person für RWA - Anlagen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

---

Erklärung über die Verfügbarkeit von Personal mit folgenden Qualifikationen:

- Spricht fließend Deutsch(fachkundiger Sprachkenntnisse, Niveau C1, Sprache: deutsch)

- anerkannter Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen mit Zulassung im Land Berlin für diese Anlagenarten.

---

Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem in der Bekanntmachung beschriebenem Leistungsgegenstand zu vergleichen. Die Referenzen müssen insgesamt belegen, dass alle Leistungsbestandteile (Wartung, Inspektion und Instandsetzung, Sachkunde) mind. 1 x abschließend erbracht worden sind

---

Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

(soweit zutreffend)

Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer Unternehmen

(soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/11/2023
Ortszeit: 10:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

---

b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.

---

c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.

---

d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.

--- 

e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.

--- 

f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.

--- 

g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.

--- 

h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.

--- 

i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind in der jeweils aktuellsten Fassung zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden können:

(1) Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen bei Abgabe des Angebots nicht vorliegen, werden diese nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

(2) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Sind dem Angebot leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht oder nicht vollständig beigefügt oder fehlen entsprechende Angaben im Angebot, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

--- 

j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.

---

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

---

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

---

Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

---

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

---

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,

so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse möglich.

---

Hinweis:

Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2023