Beratungs- und Planungsleistungen Wärmeschutz/Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik für Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66982
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jezek, Julia
E-Mail:
Telefon: +49 3029755738
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jezek, Julia
E-Mail:
Telefon: +49 3029755738
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Planungsleistungen Wärmeschutz/Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik für
Beratungs- und Planungsleistungen Wärmeschutz/Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide, Lph 1-2, optional Lph 3-5
Der mehr als 100 Jahre alte Bahnhof Berlin-Schöneweide ist als zentraler S-Bahnhof mit 47.500 Reisenden und einer Prognose von täglich rund 76.500 Reisenden im Jahr 2040 einer der wichtigsten Umsteigepunkte des ÖPNV im Südosten Berlins.
Da die Verkehrsstation nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, wird sie seit 2018 modernisiert. Die Berliner Verkehrsbetriebe realisieren parallel dazu verschiedene Maßnahmen am Bahnhof Berlin-Schöneweide, um den Umsteigepunkt komfortabler und barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus beabsichtigt der Bezirk Treptow-Köpenick eine umfassende Neugestaltung der Vorplatzflächen.
Für die Grundstücksflächen der DB Station&Service im und am historischen Bestandsgebäude besteht aus Kundensicht ebenfalls dringender Handlungsbedarf. Das überwiegend leerstehende, historische und denkmalgeschützte Bestandsgebäude von 1886 weist einen sehr hohen Instandhaltungsrückstau auf und ist stark sanierungsbedürftig. Da die ehemalige Verbindungshalle zwischen historischem Bestandsgebäude und Personenunterführung (PU) im Rahmen der Grunderneuerung der VST zurückgebaut wurde, steht ab Inbetriebnahme der grunderneuerten VST und der neuen Straßenbahnhaltestelle lediglich eine provisorische Zuwegung zwischen Straßenbahnhaltestelle und PU zur Verfügung.
DB Station&Service hat deshalb eine Machbarkeitsstudie zur ganzheitlichen Standortentwicklung des Bahnhofs Berlin-Schöneweide erarbeitet.
Das erarbeitete Bebauungskonzept sieht folgende vier Projektbausteine vor:
1. Neubau Zugangsgebäude
2. Sanierung historisches Bestandsgebäude
3. Neubau gewerbliche Drittnutzung
4. Neugestaltung Vorplatz
Der Neubau des Zugangsgebäudes (Projektbaustein 1) und die Sanierung des historischen Bestandsgebäudes (Projektbaustein 2) sollen nun zunächst in den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) vertiefend untersucht und geplant werden.
Im Detail sind im Rahmen dieser Vergabe zu vergeben:
Beratungs- und Planungsleistungen Wärmeschutz/Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide für die Projektbausteine Neubau Zugangsgebäude und Sanierung Bestandsgebäude, Lph 1-2, optional Lph 3-5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Mindestanforderungen:
• mind. 2 Referenzen Wärmeschutz/Thermische Bauphysik
• mind. 2 Referenzen Schallschutz/Raumakustik
• mind. eine Referenz zur Mitwirkung als Bauphysiker bei einer BIM-Planung
Nachweis in Tabellenform: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang, BIM-Projekt (ja/nein)
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
-Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Detailanforderungen:
- Office-, Projektplanungs-, CAD-, Ausschreibungsprogramme mit Dateiformaten zur Datenübergabe: *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.pdf, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, GAEB,
- Vorhandensein der erforderlichen Software zum Lesen der BIM-/CAD-Planungen, die durch die beteiligten Fachplaner erstellt und für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden (BIM-Übergabeformate entsprechend BIM-Vorgaben wie z.B. *.rvt und *.ifc)
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Qualifikation des Projektleiters: Studienabschluss einer Fachrichtung aus dem Bereich der Bauphysik oder vergleichbar; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in der Bauphysik
Nachweis: Urkunde und Lebenslauf
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, derzeitige Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.