2338/StB11 Aktualisierung, Weiterentwicklung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2338/StB11 Los 1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540079
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540079
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2338/StB11 Aktualisierung, Weiterentwicklung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 1

Referenznummer der Bekanntmachung: 2338/StB11 Los 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit einem aktuellen Netzmodell und den hinterlegten streckenbezogenen und projektbezogenen Datensätzen lassen sich vielfältige Anfragen aus dem öffentlichen und politischen Raum fachlich belastbar und auch grafisch transparent beantworten. Auf Grundlage des NEMOBFStr kann das BMDV anhand beliebig konfigurierbarer Themenkarten und statistischer Auswertungen kurzfristig thematische Fachbeiträge aufbereiten lassen und somit die politische Umsetzung und Vermittlung konkreter Sachthemen gezielt befördern bzw. auch Dritten in verständlicher Form bereitstellen. Mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells werden daher essentielle Grundlagen für die Bundesverkehrswegeplanung bereitgestellt. Im Übrigen ergibt sich die Notwendigkeit, ein digitales Straßennetzmodell vorzuhalten und weiterzuentwickeln, aus dem Fernstraßenausbaugesetz und der hier hinterlegten Vorgabe, den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen turnusmäßig zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben.

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Die zu vergebende Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2338/StB11 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Das Verfahren für das weitere Los ist auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt

„Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2338/StB11“ zu erreichen.

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Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher:

- Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

- Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 2

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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 1 - Aktualisierung, Weiterentwicklung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71621000 Technische Analysen oder Beratung
71311220 Dienstleistungen im Straßenbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die folgenden Leistungsbestandteiles sind Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und können durch Einzelabruf beauftragt werden:

AP 1: Aktualisierung, Ergänzung und Auswertung des NEMOBFStr um die unter Verkehr genommenen Neubaustrecken, Erweiterungsmaßnahmen und Vorhaben mit geänderter Linienführung sowie Modifikation der Streckenattributierung

AP 2: Weitere Ergänzungen, Aktualisierungen und Auswertungen des NEMOBFStr

AP 2a: Einarbeitung und Aktualisierung von spezifischen Informationen in die Attributierung des NEMOBFStr

AP 2b: Einarbeitung von Umstufungen in das NEMOBFStr Zielnetz

AP 2c: Aktualisierung von Einbahnstraßenführungen und stationären Tempolimits

AP 2d: Aktualisierung der Kreisverkehre an Knoten des NEMOBFStr

AP 2e: Überprüfung und Aktualisierung der Innerortslagen im NEMOBFStr

AP 2f: Aktualisierung der Lastkraftwagen-Fahrverbote

AP 2g: Implementierung von Änderungen an und ggf. Neuaufnahme stationärer Verkehrsbeeinflussungsanlagen

AP 2h: Aktualisierung/Aufnahme besonderer Abbiegewiderstände und Abbiegeverbote an Knoten für Bundesfernstraßen außerorts

AP 3: Erfassung und Einarbeitung von geplanten oder vollzogenen Änderungen im benachbarten Ausland

AP 4: Pflege und Aktualisierung der Attribute von umlegungs-fähigen Autobahn-/Bundestraßenknoten sowie Implementierung neuer Knoten

AP 5: Einarbeitung von Ergebnissen unterschiedlicher Erhebungen für das NEMOBFStr einschl. des nachgeordneten Netzes

AP 5a: Einarbeitung von Zählergebnissen einer SVZ für Bundesfernstraßen (einschließlich der Gültigkeitsbereiche) und Einbeziehung von Zählergebnissen von Landesstraßen

AP 5b: Einarbeitung von aktuellen Zählergebnissen der Dauerzählungen auf BAB und Bundesstraßen sowie der Erfassung mautpflichtiger Lkw

AP 6: Anlassbezogene Auswertungen und fachgutachterliche Expertisen im Zusammenhang mit dem NEMOBFStr

AP 7: Erstellung von Bundesfernstraßenkarten unterschiedlichen Inhalts

AP 7a: Karte „Bauleistungen auf den Bundesfernstraßen im Berichtsjahr“

AP 7b: Karte „Bundesfernstraßen in Deutschland“ 26

AP 7c: Aktualisierung der Übersichtskarte „Neubau- und Erweiterung von Bundesautobahnen“ und „Netz der Bundesautobahnen“

AP 7d: Verkehrsmengenkarte

AP 7e: Erarbeitung bzw. Fortschreibung sonstiger Themenkarten auf der Basis der in das NEMOBFStr neu eingepflegten Daten

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Zur Erfüllung seiner Leistungen werden dem AN vom AG die vollständigen, georeferenzierten Daten des NEMOBFStr (z. B. ESRI Shapefile o.ä.) sowie aller dazugehörigen Sachdaten (Attributtabellen sowie weitere Tabellen, z. B. Excel o.ä.) übergeben.

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Höchstwert der Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] EUR netto

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept und Vorgehensweise zur Umsetzung der Arbeitspakete 1 bis 5 und 7 / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Datengrundlagen / Datenhaltung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Qualitätssicherung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Organisation und Kommunikationsplan / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens jedoch am 01.01.2024 und endet nach 3 Jahren. Der Vertrag kann einmal um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

Der AN ist verpflichtet,

- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576

b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.

c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

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Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1).

Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.

Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.

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Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den vergangenen drei Jahren

Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der Erfassung und Verarbeitung von Geodaten für die vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.2) sofern diese Angaben verfügbar sind

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Eignungskriterium 2.3: Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren und Anzahl der aktuell Beschäftigten sowie der Anzahl der aktuell Beschäftigten im Bereich der Modellierung mit und Auswertung von GIS-Daten

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000 € pauschal je Schadensfall,

- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall.

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Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes

Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Verkehrsnetzmodellierung/ Kartografie in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

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Eignungskriterium 2.3: Angabe der Anzahl der Beschäftigten

Gefordert wird eine aktuelle Beschäftigtenanzahl im Bereich der Modellierung und Auswertung von GIS-Daten in Höhe von mindestens 3 Beschäftigten

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt:Straßennetzmodellierung für sehr große Untersuchungsgebiete

Eignungskriterium 3.2: Kartografie

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren.

Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1 und EK3.2):

- Kurztitel des Referenzprojektes

- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt

- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich

- Leistungszeitraum (Jahr)

- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)

- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse), - aus Sicht des Bieters betroffene Schwerpunkte / Teilbereiche

- 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Straßennetzmodellierung für sehr große Untersuchungsgebiete

Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

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Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Straßennetzmodellierung von routingfähigen Straßenverkehrsnetzen

- von mindestens 500.000 Richtungsstrecken und

- für ein Untersuchungsgebiet von mindestens 25.000 km²

belegen.

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Eignungskriterium 3.2: Kartografie

Dabei gelten zusätzlich gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte über Erfahrungen im Bereich der Kartografie mit folgenden Schwerpunkten nachzuweisen.

a) Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss den Schwerpunkt der Erstellung oder Aktualisierung von digitalen thematischen Karten mit Verkehrsnetzmodellen im GIS belegen/nachweisen.

und

b) Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss den Schwerpunkt der Erstellung oder Aktualisierung von Kartenserien thematischer Karten mit mindestens 20 Kartenblättern im GIS belegen/nachweisen.

Hinweis: Erfahrungen in den Schwerpunkten a) und b) können auch kumulativ in einem (1) Referenzprojekte nachgewiesen werden. Mit jedem der 3 Referenzprojekte muss jedoch mindestens einer der beiden Schwerpunkte nachgewiesen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.

4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.

5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.

7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.

Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:

a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,

b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,

c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2023