Erweiterung FAST LTA - DT.FTB3.TP11 Referenznummer der Bekanntmachung: DT.FTB3.TP11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wüsthoffstraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sjk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung FAST LTA - DT.FTB3.TP11
Lieferung von Hardware des Herstellers FAST LTA GmbH für die Erhöhung der Speicherkapazität des vorhandenen Archivspeichers sowie Wartung und Dienstleistungen zur Anlieferung und Inbetriebnahme.
St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof Wüsthoffstraße 15 12101 Berlin Lieferorte gemäß Vertrag, Franziskus-Krankenhaus Berlin Budapester Straße 15-19 10787 Berlin
Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Vertrag auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung von
- Hardware: "FAST LTA Silent Cube 48 TB / 32 TB netto" des Herstellers FAST LTA GmbH für die Erhöhung der Speicherkapazität des vorhandenen Archivspeichers,
- Dienstleistungen zur Installation und Inbetriebnahme sowie
- Wartungsleistungen für die o.g. Leistungen für einen Zeitraum von 5 Jahren
zwischen der St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.
Seitens des Auftraggebers wird Wert auf eine funktionsfähige, performante, hochverfügbare und betriebsbereite Speicherlösung gelegt, die fristgerecht durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Anforderungen:
A 1.1: Darstellung Firmenprofil,
A 1.2: Darstellung der Bewerber- und Bieterkonstellation,
A 1.3: Formulare Eigenerklärungen
Zu A 1.1:
Darstellung des Unternehmens und mindestens Angaben zu nachfolgenden Punkten:
- Firmenname mit Rechtsform, ggf. Hauptniederlassung
- Sitz des Unternehmens
- Gesellschafter
- Mitglieder der Geschäftsführung
- Verbindung mit anderen Unternehmen gemäß § 138 GWB
- Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand "Lieferung von Speichersystemen", muss größer oder gleich [Betrag gelöscht] EUR netto sein.
Zu A 1.2:
Erklärung der Darstellung der Bewerber- und Bieterkonstellation
Zu A 1.3:
(siehe Dokument "Bietererklärung Eignung")
(1) Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft,
(2) Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmen,
(3) Eigenerklärung zur Mittelbereitstellung,
(4) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialbeiträgen,
(5) Eigenerklärung zur Eignungsprüfung (Wirt 124 EU P),
(6) Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung des Landes Berlin (Wirt-2141)
(7) Eigenerklärung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576
(8) Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
(9) Eigenerklärung zur Eintragung im Berufsregister
II. Dritte:
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen, wenn sich der Bewerber/Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 47 VgV). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bewerber/Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer I).
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen bei zuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen ggf. trotz Nachforderns nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 2.1: Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand
Zu A 2.1:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (netto), bezogen auf den Auftragsgegenstand der " Lieferung von Speichersystemen ", des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
A 3.1: Nachweis der Partnerautorisierung des Herstellers FAST LTA
Zu A 3.1:
Mindestanforderung ist eine Partnerautorisierung des Herstellers FAST LTA mit einem Status, der den Bieter zum Vertrieb, zur Integration und zu Wartungsleistungen der abgeforderten Speichersysteme berechtigt.
Nachweis der Partnerautorisierung des Herstellers FAST LTA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Referenznummer sowie die Vergabenummer lauten: DT.FTB3.TP11.
1) Durch diese Bekanntmachung wird das Angebotsverfahren begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen sowie den weiteren Erklärungen gemäß Vergabeunterlagen mit einem Angebot um den Auftrag bewerben.
2) Bewerber und Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
3) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.10.2023, 12.00 Uhr an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCZ6WPV
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613