Verkehrsstation Schorndorf - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44706
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Volenter, Christian
E-Mail:
Telefon: +49 71120921245
Fax: +49 69260913071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsstation Schorndorf - Planungsleistungen
Stuttgart
Für die Verkehrsstation Schorndorf soll die Erhöhung der beiden Bahnsteige, Mittelbahnsteig
2/3 und Mittelbahnsteig 4/5, von aktuell 38 cm auf die Zielhöhe von 76 cm über SO geplant
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verkehrsstation Schorndorf - Planungsleistungen
Postanschrift: Mundenheimer Str. 100
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Für die Verkehrsstation Schorndorf soll die Erhöhung der beiden Bahnsteige, Mittelbahnsteig
2/3 und Mittelbahnsteig 4/5, von aktuell 38 cm auf die Zielhöhe von 76 cm über SO geplant
werden.
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA Organisation und Koordinierung der Kamerabefahrung
Der AN hatte die allgemeine Grundlagenermittlung für das Projekt durchgeführt, er war bereits in Kontakt mit der Kommune
um die allgemeine Zustimmungen zur Entwässerungsplanung zu erhalten, und trägt deswegen komplette Kenntniss der gesamten
Situation. Die Beauftragung eines neuen AN hätte zu einer Verlängerung des Projektterminplans aufgrund der dafür notwendigen
Einarbeitungszeit geführt, und somit wären mehrere Meilensteine im Projekt, insbesondere die Einreichung der GP-Unterlagen
beim EBA, gefährdet.