App Schlafen und Meditation für Kinder - Bekanntmachung vergebener Aufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
App Schlafen und Meditation für Kinder - Bekanntmachung vergebener Aufträge
Leistungsgegenstand ist die gegenüber den bei der TK-Versicherten und gegenüber Trägern/Einrichtungen in Lebenswelten (z.B. im Rahmen von TK-Förderprojekten in Kitas, Schulen oder Unternehmen) kostenlose Zurverfügungstellung der durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ("ZPP") zertifizierten Anwendung "aumio".
Ohne entsprechende Zertifizierung durch die ZPP über die gesamte Vertragslaufzeit kann eine Leistungserbringung nicht erfolgen.
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
Leistungsgegenstand ist die gegenüber den bei der TK-Versicherten und gegenüber Trägern/Einrichtungen in Lebenswelten (z.B. im Rahmen von TK-Förderprojekten in Kitas, Schulen oder Unternehmen) kostenlose Zurverfügungstellung der durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ("ZPP") zertifizierten Anwendung. Ohne entsprechende Zertifizierung durch die ZPP über die gesamte Vertragslaufzeit kann eine Leistungserbringung nicht erfolgen.
Der AN ist während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet, die ZPP-Zertifizierung der Anwendung auf seine Kosten aufrecht zu erhalten. Der AN führt Weiterentwicklungsleistungen an der Anwendung durch, die beispielsweise bei neuen technischen Anforderungen und/oder wissenschaftlichen und inhaltlich relevanten Erkenntnissen erforderlich werden und damit ggf. zu einer Neuzertifizierung bei der ZPP führen können. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Die TK setzt einen störungsfreien Betrieb und die Pflege der zertifizierten Anwendung durch den AN voraus. Schnittstellen und deren kontinuierliche Pflege für die technische Registrierung für Nutzende werden vom AN bereitgestellt.
Gemäß Zertifizierungsstandard der ZPP leistet der AN während der gesamten Vertragslaufzeit einen technischen und fachlichen Kundensupport.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention ist die TK als gesetzliche Krankenversicherung an die gesetzlichen Grundlagen des § 20 SGB V gebunden. Im Rahmen der Individualprävention sind hierfür insbesondere die §§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2, 4 und 5 SBG V maßgebend. Diese besagen, dass letztlich nur zertifizierte Angebote von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden dürfen. Diese Zertifizierung nimmt für alle gesetzlichen Krankenkassen die ZPP vor.
Diese Voraussetzungen einer ZPP-zertifizierten Anwendung kann derzeit nur ein Unternehmen auf dem Markt erfüllen und das ist laut Fachabteilung der TK die Aumio GmbH. Es gibt kein inhaltlich vergleichbares, zertifiziertes und digitales Schlafangebot für die Zielgruppe Kinder ab 6 Jahren auf dem Markt bzw. in der ZPP-Datenbank.
Das ist im Ergebnis auch der Grund, warum es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist hier gemäß § 14 Abs. 6 VgV nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
App Schlafen und Meditation für Kinder
Postanschrift: Mühlenstraße 8a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRRE
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.