App Schlafen und Meditation für Kinder - Bekanntmachung vergebener Aufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07044

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

App Schlafen und Meditation für Kinder - Bekanntmachung vergebener Aufträge

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07044
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die gegenüber den bei der TK-Versicherten und gegenüber Trägern/Einrichtungen in Lebenswelten (z.B. im Rahmen von TK-Förderprojekten in Kitas, Schulen oder Unternehmen) kostenlose Zurverfügungstellung der durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ("ZPP") zertifizierten Anwendung "aumio".

Ohne entsprechende Zertifizierung durch die ZPP über die gesamte Vertragslaufzeit kann eine Leistungserbringung nicht erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die gegenüber den bei der TK-Versicherten und gegenüber Trägern/Einrichtungen in Lebenswelten (z.B. im Rahmen von TK-Förderprojekten in Kitas, Schulen oder Unternehmen) kostenlose Zurverfügungstellung der durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ("ZPP") zertifizierten Anwendung. Ohne entsprechende Zertifizierung durch die ZPP über die gesamte Vertragslaufzeit kann eine Leistungserbringung nicht erfolgen.

Der AN ist während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet, die ZPP-Zertifizierung der Anwendung auf seine Kosten aufrecht zu erhalten. Der AN führt Weiterentwicklungsleistungen an der Anwendung durch, die beispielsweise bei neuen technischen Anforderungen und/oder wissenschaftlichen und inhaltlich relevanten Erkenntnissen erforderlich werden und damit ggf. zu einer Neuzertifizierung bei der ZPP führen können. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.

Die TK setzt einen störungsfreien Betrieb und die Pflege der zertifizierten Anwendung durch den AN voraus. Schnittstellen und deren kontinuierliche Pflege für die technische Registrierung für Nutzende werden vom AN bereitgestellt.

Gemäß Zertifizierungsstandard der ZPP leistet der AN während der gesamten Vertragslaufzeit einen technischen und fachlichen Kundensupport.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention ist die TK als gesetzliche Krankenversicherung an die gesetzlichen Grundlagen des § 20 SGB V gebunden. Im Rahmen der Individualprävention sind hierfür insbesondere die §§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2, 4 und 5 SBG V maßgebend. Diese besagen, dass letztlich nur zertifizierte Angebote von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden dürfen. Diese Zertifizierung nimmt für alle gesetzlichen Krankenkassen die ZPP vor.

Diese Voraussetzungen einer ZPP-zertifizierten Anwendung kann derzeit nur ein Unternehmen auf dem Markt erfüllen und das ist laut Fachabteilung der TK die Aumio GmbH. Es gibt kein inhaltlich vergleichbares, zertifiziertes und digitales Schlafangebot für die Zielgruppe Kinder ab 6 Jahren auf dem Markt bzw. in der ZPP-Datenbank.

Das ist im Ergebnis auch der Grund, warum es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist hier gemäß § 14 Abs. 6 VgV nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 23-07044
Bezeichnung des Auftrags:

App Schlafen und Meditation für Kinder

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Aumio GmbH
Postanschrift: Mühlenstraße 8a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14167
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.

Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRRE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2023