Bauleistungen als Schlüsselfertigbau Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3081-10-2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Dircksenstr. 38
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leif-Holden Dimitriadis
E-Mail:
Fax: +49 3024713670
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen als Schlüsselfertigbau
Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.
Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt. Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.
Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit Sonderbautatbeständen einzustufen.
Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Quedlinburger Str. 45
Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe
und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen
Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein
innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den
Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.
Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt.
Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.
Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit
Sonderbautatbeständen einzustufen.
Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Mehrkosten nach BGB § 313
Der Nachtrag beinhaltet Mehrkosten gemäß § 313 BGB. Der Nachtrag bezieht sich auf Materialmehrkosten aufgrund des Ukraine-Krieges und wurde mit 3.059 TEUR (Pos. 1 des Nachtragsangebotes vom 20.07.2022) eingereicht.In einem Abstimmungsprozess gemeinsam mit WBM, Schrobsdorff, Bauüberwachung Parkstraße und externer Rechtsberatung wurde ein Abrechnungsmodell für mögl.Mehrkosten sowie die Erfordernis von Nachweisführung abgestimmt.Die Mengen und Einheitswerte aus der Urkalkulation wurden geprüft. Als Nachweise wurden Rechnungen für Beton, Stahl, Fenster, KS-Steine und Betonfertigteileeingereicht. Diesem Abrechnungsverfahren wurde beim Projekt Quedlinburger Straße gefolgt, d.h. nur die über die Sowieso-einzukalkulierenden Kostensteigerungen hinausgehendenSteigerungen ab Beginn Ukraine-Krieg (Spalte AC _Zusammenfassung Ergebnis) wurden anerkannt und hälftig geteilt.