Sachsen-Franken-Magistrale - Leistungen Technisch Berechtigter - 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69276
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffmeister, Almuth
E-Mail:
Telefon: +49 3412342392
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffmeister, Almuth
E-Mail:
Telefon: +49 3412342392
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sachsen-Franken-Magistrale - Leistungen Technisch Berechtigter - 2024-2025
Sachsen-Franken-Magistrale - Leistungen Technisch Berechtigter - 2024-2025
BÜW Altenburg
Der Umbau des Projektabschnitts ESTW-A Altenburg gliedert sich in die folgenden
Vergabepakete / Vergabelose:
- Ausschreibung 201 (AU 201): vorbereitende LPB-Maßnahmen
- Ausschreibung 202 (AU 202): Kauf von Ökopunkten
- Ausschreibung 203 (Vergabelos 203): Hauptbauleistungen
- Ausschreibung 204 (Vergabelos 204): Oberleitung, FWT, 50 Hz, TK
- Ausschreibung 205 (AU 205): ESTW-Technik
- Ausschreibung 206 (AU 206): ESTW-Technik Anpassung Schmölln/Gera/StB 02
- Ausschreibung 207 (AU 207): Anpassung BÜ Schrankenanlage
- Ausschreibung 208 (AU 208): Anpassung Üst Treben-Lehma
- Ausschreibung 209 (AU 209): Beistellung / Entsorgung
- Ausschreibung 210 (AU 210): Sicherungsleistung
Die Ausführung ist in mehrere Bauphasen unterteilt, die sich wiederrum in mehrere Bauzustände
unterteilen lassen. Eine detaillierte Auflistung ist den Bauphasenplänen zu entnehmen.
Die Leistung ist wie folgt anzubieten:
1. Spitzenabdeckung vor Totalsperrung (01.01. bis 19.07.2024): 300 h
2. Abdeckung der kompletten Totalsperrung (19.07.-02.09.2024): 1200 h
3. Abdeckung von Restleistungen im Rahmen zusätzlicher Spp: 300 h -Option 1-
siehe Punkt Optionen
BÜW Altenburg Los 1, Option 1, Zeitraum 01/25 - 06/25
BÜW Gößnitz_BA2
Der Umbau des Projektabschnitts ESTW-A Gößnitz (BA2) gliedert sich in die folgenden
Vergabepakete / Vergabelose:
- Ausschreibung 501 (AU 501): CEF-Maßnahmen
- Ausschreibung 502 (AU 502): LBP-Maßnahmen (BA2-BA4)
- Ausschreibung 503 (Vergabelos 503): Hauptbauleistungen
- Ausschreibung 504 (Vergabelos 504): LST- Ausrüstung/Alttechnik
- Ausschreibung 505 (AU 505): Ausrüstung GSII
- Ausschreibung 506 (AU 506): ESTW-Technik Anpassung
- Ausschreibung 507 (AU 507): Anpassung/ Neubau BÜ km 52,4
- Ausschreibung 508 (AU 508): Zugnummermeldeanlage
- Ausschreibung 509 (AU 509): Vodafone
- Ausschreibung 510 (AU 510): Aufzüge
- Ausschreibung 511 (AU 511): Sicherungsleistung
- Ausschreibung 512 (AU 512): Beistellung und Entsorgung
Die Ausführung ist in mehrere Bauphasen unterteilt, die sich wiederrum in mehrere Bauzustände
unterteilen lassen. Eine detaillierte Auflistung ist den Bauphasenplänen zu entnehmen.
siehe Punkt Optionen
BÜW Gößnitz_BA2, Option 1, Zeitraum 01/25 - 12/25
BÜW Gößnitz_BA 3 - 4a
Der Umbau des Projektabschnitts BA 3 und BA 4 gliedert sich in die folgenden Vergabepakete /
Vergabelose:
- Ausschreibung 562 (AU 562):
o Los 1: BA3 Hauptbauleistungen
o Los 2: EÜ Pleiße
- Ausschreibung 564 (AU 564): OLA
Die Ausführung ist in mehrere Bauphasen unterteilt, die sich wiederrum in mehrere Bauzustände
unterteilen lassen. Eine detaillierte Auflistung ist den Bauphasenplänen zu entnehmen.
siehe Punkt Optionen
BÜW Gößnitz_BA 3 - 4a, Option 1, Zeitraum 01/25 - 12/25
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und
sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller
geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr
gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangt wurde, oder
c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies
versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder
UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das
Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem,
dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung,
- dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw.
das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder
unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass man selbst bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden
natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b
zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonalein-satz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der ge-nannten Mindestanzahl einsetzen werden:
Los 1:
mind. 4 Fach-Bauüberwacher (FBÜ) oder Bauüberwacher Bahn (BÜB) (Qualifikation: SAS, TB 4.2),
Los 2:
mind. 1 Fach-Bauüberwacher (FBÜ) oder Bauüberwacher Bahn (BÜB) (Qualifikation: SAS, TB 4.2),
Los 3:
mind. 1 Fach-Bauüberwacher (FBÜ) oder Bauüberwacher Bahn (BÜB) (Qualifikation: SAS, TB 4.2)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Fachbauüberwacher Oberbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Weitere Erklärungen:
- Dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://
www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder
einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird.
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße
im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c,
Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den
vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen
Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
Kundenabsprachen).
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber
tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem
Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten
und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur
unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in
Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung
nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer
2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10
% vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre
Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/
portal/FAQ.
Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.