Werftliegezeit 2023 MS Alte Weser Referenznummer der Bekanntmachung: 3802F-214.02/2023_802_028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franziuseck 5
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
E-Mail:
Telefon: +49 471-4835397
Fax: +49 421-5378400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werftliegezeit 2023 MS Alte Weser
Allgemeine Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des funktionsfähigen
Zustandes des Schiffes. Konservierungsarbeiten am Schiffskörper, an den
Aufbauten und Aggregaten sowie Motoren- und Maschinenwartung (schiff-
bauliche und werftübliche Unterhaltungsmaßnahmen am Schiff u. Arbeiten im
Rahmen der Klassenerneuerung) siehe gem. Vergabeunterlagen.
Der Hauptort der Ausführung ist der Werftstandort des Auftragnehmers.
Siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werftliegezeit 2023 MS Alte Weser
Postanschrift: Dockstr. 19
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemobler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. §§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit
1. Der Auftraggeber den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden
sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.