BIM Planung STO Würzburg-Heidingsfeld West Neubau Hp Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40386
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Litsche, Jan
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planung STO Würzburg-Heidingsfeld West Neubau Hp
Heidingsfeld
BIM-Planung des Neubaus von 2 Außenbahnsteigen bei km 153,2 der Strecke Neckarelz / Mosbach — Würzburg Heidingsfeld West nördlich der bestehenden Eisenbahnüberführung über den Heriedenweg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Planung STO Würzburg-Heidingsfeld West Neubau Hp
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Heidingsfeld
BIM-Planung des Neubaus von 2 Außenbahnsteigen bei km 153,2 der Strecke Neckarelz / Mosbach — Würzburg Heidingsfeld West nördlich der bestehenden Eisenbahnüberführung über den Heriedenweg
Prüfung auf direkte Betroffenheit des Zwischensignals auf das Projekt Würzburg-Heidingsfeld West Neue Vst und ob das
Bahnsteigprojekt Verursacher ist. Hintergrund: Im Zuge der ESTW Erstellung Heidingsfeld Ost wurden durch die ausführende
Firma einige Zugfahrstraßen falsch programmiert. Zur Konfliktlösung ist evtl. ein Zwischensignal notwendig. Dies hätte
Auswirkungen auf das Projekt. LÄ03
Aufgrund der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung bestitzt der AN besondere Kenntnisse über das Projekt. Der Wechsel
des AN würde zu weiteren das Projektziel gefährdenden Schnittstellen und somit Risiken führen. Es würde zusätzlich höhere
Planungskosten auffallen, die unverhältnismäßig sind.