Dienstleistung zur Umsetzung einer Informationskampagne zur Wissensvermittlung und Imageverbesserung von europäischen Körnerleguminosen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Claire-Waldoff-Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 30235979999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ufop.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Umsetzung einer Informationskampagne zur Wissensvermittlung und Imageverbesserung von europäischen Körnerleguminosen
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) wird eine dreijährige Informations- und Absatzförderungskampagne (Beginn voraussichtlich Februar 2024) gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1144/2014, ergänzt durch die delegierte Verordnung der Kommission Nr. 2015/1829, die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1831 und den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Dezember 2022 über die Annahme des Arbeitsprogramms 2023, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission, durchführen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist ein Angebot inkl. Kurzkonzept für die Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampagne für Körnerleguminosen in Deutschland und Österreich unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben durch die EU.
Das Angebot soll Maßnahmen aus den Bereichen Marketing, PR, Events, webbasierter Kommunikation sowie Social Media inklusive einer Media- und Kostenplanung enthalten.
Dienstleistungen zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Events, webbasierter Kommunikation sowie Social Media
Verordnungen (EG) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014, ergänzt durch die delegierte Verordnung der Kommission Nr. 2015/1829 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1831
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarem Register
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen