Baustelleneinrichtung, Brehmweg 62 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 027-23 UR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleneinrichtung, Brehmweg 62
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Für die Grundschule ist ein dreigeschossiger Neubau geplant, der zukünftig Platz für eine Ganztagsfläche mit Mensa und 8 Klassen inkl. Differenzierungs- und Lernfläche bieten soll. Er ist in Massivbauweise als Stahlbetonbau mit Stahlbetondecken, vorgehängter Holzfassade und begrünten Flachdächern vorgesehen. Das Gebäude hat die Abmessungen ca. 19,33m x 29,92m und hat einen Gebäudeausschnitt im Eingangsbereich im EG. Die Brutto-Grundfläche beträgt 1.701,8m² (EG 555,5m² bzw. 1.-2. Obergeschoss jeweils 573,15m²). Die Baustelle ist über die Högenstraße anfahrbar.
Brehmweg 62, 22527 Hamburg
- Bauzaun, Ständerbauweise, geschlossene Holzfüllung, abgesteift, h = 2 m (ca. 160 m)
- Bauzaun, Stahlrahmen, mobil, h = 2 m (ca. 180 m)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juli 2023 bis Mai 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustelleneinrichtung, Brehmweg 62
Postanschrift: Bruchstraße 8
Ort: Wackernheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
zu richten.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143