Bestellung einer überörtlichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung für die DAK-Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 1003709
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 402364
Fax: +49 402364
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestellung einer überörtlichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung für die DAK-Gesundheit
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt einen überörtlichen Dienst gemäß § 19 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu beauftragen.
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg bundesweit
Siehe Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung
Bundesweite Vergabe sowohl von Arbeitsmedizinischer Dienstleistung als auch sicherheitstechnischer Betreuung (Siehe Vorgaben § 19 ASiG) in den Dienststellen der DAK-Gesundheit und Home-Office (virtuelle Betreuung) in Form von Grund- und betriebsspezifischer Betreuung. Insbesondere soll ein internetbasiertes Buchung- und Sprechstundentool zum Einsatz kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs- und Handelsregister
- Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 - 3 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Bieterunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bieterunternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bieterunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
(1) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
(2) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
(3) hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
- Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Bestätigung des Vorliegens über das Bestehen bzw. - im Falle der Auftragserteilung - des Abschlusses einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europä-ischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000,- EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer De-ckungssumme von min. 1.000.000,- EUR pro Jahr für Vermögensschäden durch Ankreuzen in Ziffer 1 der Anlage A1
(b) Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 3 nach Inhalt, Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzauftrag aus den letzten 3 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungszeitraums, des Auftragswertes (netto) und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) einreichen.
Zu den Referenzen ist zudem folgendes anzugeben:
- 1 Referenz beinhaltete auch eine Betreuung im Home-Office
- 2 Referenzen beinhaltet eine dezentrale Betreuung (in den Dienst-stellen/Betriebsstätten oder in den Betreuungszentren des Bieters)
Durch die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
- Eine dezentrale Unternehmensstruktur mit einer Mindestmitarbei-teranzahl von 4.000 Personen
- die Referenz "Betreuung Home-Office" muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 1 Jahr durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein;
- die Referenzen "dezentrale Betreuung" müssen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein;
- die Referenzen wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für etwaige Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 125 f. GWB);
Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden. Das Angebot kann gleichfalls ausgeschlossen werden, wenn eine Referenz trotz anderweitiger Angabe des Bieters durch den Referenzgeber vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet wurde.
(c) Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1) unter Angabe von:
- Leistungsspektrum und Schwerpunkte;
- Umsatz des Bieters in 2020 - 2022 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres; sofern das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen ist, genügt eine Schätzung);
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2020 - 2022 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres);
(d) Der Auftragnehmer muss eine abgeschlossene Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems min. gem. der DIN EN ISO 9001 ff. oder gleichwertig vorweisen. (einzutragen in Ziff. 6 der Anlage A1)
(e) Eigenerklärung bzgl. fachlicher Qualifikation der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (in Ziff. 7 der Anlage A1)
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er über die personellen Mittel verfügt und das bei der DAK-Gesundheit eingesetzte Personal den an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellenden Anforderungen an die Qualifikation und Anforderungen des ASiG und der DGUV entspricht. Als Mindestanforderung wird die Weiterbildungsassistenz in der Arbeitsmedizin akzeptiert.
(f) Eigenerklärung bzgl. fachlicher Qualifikation des nichtärztlichen Assistenzpersonals (in Ziff. 8 der Anlage A1)
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das im Rahmen arbeitsmedizinischer Betreuung nichtärztliche Assistenzpersonal über die Weiterbildung zum/zur Arbeitsmedizinischen Assistent / Assistentin oder Zertifizierten Arbeitsmedizinischen Fachassistenz oder mindestens über eine medizinische Grundausbildung verfügt (z.B. Arzthelfer/in, Krankenschwester).
(g) Eigenerklärung bzgl. personeller Ressourcen (in Ziff. 9 der Anlage A1)
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl qualifizierter Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für eine der Leistungsbeschreibung entsprechende Betreuung der betroffenen DAK-Dienststellen/Betriebsstätten zur Verfügung steht.
(h) Eigenerklärung bzgl. Zertifizierung des Sicherheitsstands bei dem Sprechstundentool (in Ziff. 10 der Anlage A1)
Der Auftragnehmer sichert zu, dass eine Zertifizierung des Sprechstundentools durch die KVB (kassenärztliche Bundevereinigung) oder vergleichbar vorliegt.
Eigenerklärung bzgl. Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B3)
Eigenerklärung bzgl. Vertragspflichten gemäß Vorlage (Anlage B4)
Eigenerklärung Art. 5k Sanktionen gemäß Vorlage (Anlage B5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXY1EX7TZWS
Postanschrift: Villmombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift: Villmombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift: Villmombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland