Datensicherungslandschaft DRV Bund Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-23-0465-14-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruhrstraße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1717768533
Fax: +49 3086584790
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Datensicherungslandschaft DRV Bund
Beschaffung einer neuen übergreifenden Datensicherungslösung für das Rechenzentrum (RZ)-DRV und den RZ-Bestand der DRV-Bund in Berlin und Würzburg
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betriebswirtschaftlicher Service
10704 Berlin
Deutschland
Beschaffung einer neuen übergreifenden Datensicherungslösung für das Rechenzentrum (RZ)-DRV und den RZ-Bestand der DRV-Bund in Berlin und Würzburg
2 Optionen zur Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Vertragslaufzeit soll die Regelfrist von 4 Jahren (§ 21 Abs. 6 VgV überschreiten, weil technische Besonderheiten vorliegen.
Die neue Datensicherungslösung für das RZ unterliegt speziellen komplexen Anforderungen und orientiert sich im Aufbau dabei an den Umsetzungshinweisen zum Baustein CON.3 (Datensicherungskonzept) des IT-Grundschutzkatalogs* des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist eine Laufzeit von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption um 2x je 1 Jahr erforderlich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt alle Vergabeunterlagen
nur auf der Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung
Bund zur Verfügung.
Es werden ausschließlich nur elektronische Angebote zugelassen.
Das Vergabeverfahren wird beim Auftraggeber unter dem Aktenzeichen
FV12-23-0465-14-01 geführt.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.