Bodenbelag, Gaußstraße 171 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 096-23 JS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelag, Gaußstraße 171
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Grundschule Bahrenfelder Straße erhält einen Zu- und Ersatzbau, sie befindet sich im Hamburger Stadtteil Altona – Ottensen. Zwei Sporthallen werden über einem Mensabereich und einem Klassenraumbereich errichtet. Für den Neubau ist es erforderlich, eine Einfeldhalle abzubrechen, um genügend Baufläche zu schaffen. Die Baustelle ist über die Gaußstraße anfahrbar.
Hier: Bodenbelag
Gaußstraße 171, 22765 Hamburg
ca. 1.050 m² Boden schleifen; ca. 150 m Dehnfugenprofil; ca. 780 m² Kautschukboden R9; ca. 160 m² Kautschukboden R10; ca. 940 m² Erstpflege; ca. 2 St. Sauberlaufmatten; ca. 645 m Sockelleiste aus Hartholz
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Dezember 2024; Fertigstellung ca. Februar 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelag, Gaußstraße 171
Postanschrift: Oldenfelder Bogen 5
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143