Sachversicherung der Vattenfall Wärme Berlin AG Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005399
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hildegard Knef Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schittek, Willy
E-Mail:
Telefon: +49 302670
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachversicherung der Vattenfall Wärme Berlin AG
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sachversicherung der Vattenfall Wärme Berlin AG. Die Vattenfall Wärme Berlin AG ist der größte Fernwärmeversorger Westeuropas und bildet das Rückgrat der Berliner Wärmeinfrastruktur und versorgt 1/3 des Berliner Wärmemarktes über ein integriertes Netz, das mit einem Portfolio von Wärme-, Kälte- und Stromerzeugungsanlagen verbunden ist. Die Vattenfall Wärme Berlin führt Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Wärme- und Stromerzeugung aus und ist Eigentümer und Betreiber mehrerer Heizkraftwerke in Berlin. Über das Berliner Stadtgebiet verteilt betreibt die Vattenfall Wärme Berlin AG 24 große Erzeugungsstandorte und eine Netzlänge von über 2.068 Kilometern.
Die ausgeschriebene Sachversicherung soll sowohl Sachschäden als auch den daraus resultierenden Ertragsausfall versichern.
Eine prozentuale Beteiligung/ Zeichnung ist zugelassen. Die späteren Bieter müssen sich bereit erklären, auch eine Beteiligungsquote, statt einer Führungsquote zu zeichnen.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Siehe hierzu VI.3 C Ziff. 6.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse)
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis über Zulassung für deutschen Versicherungsmarkt (Zulassung bei BAFIN).
Register D) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register E) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner sowie die Grundsatzerklärung gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Vattenfall GmbH gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Die Grundsatzerklärung findet sich unter:
www.vattenfall.de/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien und den Prinzipien der Grundsatzerklärung erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Register F) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu VO-2022-833 (Russland-Sanktionen). Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Register G) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber muss seine finanzielle Leistungsfähigkeit über eine Eigenklärung nachweisen, in der er erklärt, dass sein Unternehmen über ein Minimum Rating ab A (Standard & Poor’s und Fitch) oder A2 (Moody’s) verfügt. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
(Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
(Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.1.2), Register H und I der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
Register H) [MINDESTBEDINGUNG]
Mindestens drei Referenzangaben aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (vgl. II.1.4. und II.2.4.).
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
- Auftraggeber: ....
- Hauptleistungsinhalte unter Angabe, ob als führender oder beteiligter Versicherer: ...
- Beginn und Ende der Leistungen: ....
- Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers: ..
- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Register I) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er bereit und in der Lage ist die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache (min. C1 oder vergleichbar) durchzuführen.
Siehe Vertragsunterlagen, welche nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die qualifizierten Bieter versendet werden.
Siehe Vertragsunterlagen, welche nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die qualifizierten Bieter versendet werden.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe des ersten Angebotes möglich .
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - auch nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote während des gesamten Ausschreibungsverfahrens bei begründetem Anlass bei einzelnen Bewerbern/Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber/Bieter seinen Sitz in einem Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden oder die Leistungserbringung in oder aus einem solchen Land erfolgt. Weiterhin liegt der begründete Anlass vor, wenn die Produkt- oder Leistungskategorie als Hochrisiko eingestuft ist. Eine Liste der Hoch-Risikoländer sowie Produkt- und Leistungskategorien findet sich unter:
https://group.vattenfall.com/de/wer-wir-sind/lieferantenbeziehungen/lieferantenregistrierung
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bewerbers/Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bewerber/Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen .
4. Der Auftraggeber ist aktuell Teil des Konzernverbundes der Vattenfall- Gruppe und ist auch innerhalb des Konzerns versichert. Vattenfall AB (Schweden) prüft derzeit den Verkauf ihrer Tochtergesellschaft, der Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft (der Auftraggeber). Sollte das Bieterverfahren erfolgreich mit einem Verkauf der Gesellschaftsanteile abgeschlossen werden, muss die Vattenfall Wärme Berlin AG ab dem Tag des Closing im Bieterverfahren eigenständig versichert sein. Das hiesige Verfahren einschließlich der Auftragsvergabe steht daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass das Bieterverfahren zum Verkauf der Anteile an dem Auftraggeber erfolgreich abgeschlossen wird.
5. Da die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen u.a. Rückschlüsse auf die Funktionsweise, Standorte und Details von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
7. Die Vergabestelle beabsichtigt, den Umfang der versicherten Gefahren/ Höhe des Selbstbehalts etc. in Alternativen bei den qualifizierten Bietern im späteren Angebotsverfahren abzufragen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).