Tischlerarbeiten Einbaumöbel Referenznummer der Bekanntmachung: 23H22-14-141B2671
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BA Lichtenberg von Berlin
E-Mail:
Telefon: +49 30902967923
Fax: +49 30902967919
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Einbaumöbel
Die Maßnahme für eine 2-geschossige Kindertagesstätte in Holzbauweise beinhaltet Einbaumöbel wie Garderoben aus Esche, Wickelkommoden aus Schichtstoff, Gruppenraumschränke und verschiedene kleinere Tischlerarbeiten für insgesamt 13 Gruppenräume und insgesamt 185 Kinder.
Neubau Kita, Gudrunstr. 14 a
10365 Berlin
Tischlerarbeiten Einbaumöbel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
23H22-14-141B2671 , Tischlerarbeiten Einbaumöbel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: +49 30901393315
Fax: +49 30901393334
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: +49 30902967923
Fax: +49 30902967919