Lieferung von Objektstühlen für Besprechungs-, Konferenz-, und Wartebereiche Referenznummer der Bekanntmachung: FB-2022001872
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Benchikhi, Siham
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Objektstühlen für Besprechungs-, Konferenz-, und Wartebereiche
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Objektstühlen für Besprechungs-, Konferenz- und Wartebereiche für die Dienststellen der FHH
Vierbeinstühle
Hamburg
39110000-6 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teil
Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 3.205.000,00 € (netto) über alle Lose
erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose automatisch. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung. Es
erfolgt kleine gesonderte Betrachtung je Los.
Freischwinger
Hamburg
39110000-6 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teil
Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 3.205.000,00 € (netto) über alle Lose
erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose automatisch. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung. Es
erfolgt kleine gesonderte Betrachtung je Los.
Konferenzsessel
Hamburg
39110000-6 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teil
Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 3.205.000,00 € (netto) über alle Lose
erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose automatisch. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung. Es
erfolgt kleine gesonderte Betrachtung je Los.
Schalenstühle
Hamburg
39110000-6 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teil
Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 3.205.000,00 € (netto) über alle Lose
erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose automatisch. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung. Es
erfolgt kleine gesonderte Betrachtung je Los.
Konferenzsessel mit geschlossenen Armlehnen
Hamburg
39110000-6 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teil
Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 3.205.000,00 € (netto) über alle Lose
erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose automatisch. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung. Es
erfolgt kleine gesonderte Betrachtung je Los.
Alternativmodell
Hamburg
39110000-6 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teil
Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 3.205.000,00 € (netto) über alle Lose
erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose automatisch. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung. Es
erfolgt kleine gesonderte Betrachtung je Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vierbeinstühle
Ort: Osteinbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freischwinger
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konferenzsessel
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schalenstühle
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konferenzsessel mit geschlossenen Armlehnen
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Alternativmodell
Ort: Oststeinbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde hat sich vorbehalten, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu
stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist
den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die
Finanzbehörde hat sich vorbehalten, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingegangen sind..
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war
ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der
Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim
Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an
einen Unterauftragnehmer vergeben wurde.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.