FW Bremerhaven - AB Umweltschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zur Hexenbrücke 12
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40609458265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bremerhaven.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Bremerhaven - AB Umweltschutz
(Los 1) Lieferung eines Abrollcontainers Umweltschutz mit passenden Rollcontainern sowie (Los 2) Beladung für die Feuerwehr Bremerhaven
Los 1 - Abrollcontainer Umweltschutz mit Rollcontainer
27570 Bremerhaven Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfüllungsort technisch beding angegeben werden muss und hier mit dem Sitz der Auftraggeberin übereinstimmt. Zu den detaillierten Angaben des/der Erfüllungsort/e einzelner Lose siehe Vergabeunterlagen - diese können auch das Herstellerwerk des jeweiligen Bieters sein.
Lieferung eines passenden Abrollcontainer Umweltschutz gemäß Leistungsbeschreibung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer des Los 2 bzgl. Platz- und Gewichtsverteilung
Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht zu beauftragen. Insofern ist es wichtig, dass der Bieter nicht nur den Einzelpreis der Option einkalkuliert, sondern alle damit verbundenen Zusatzkosten beispielsweise anfallende Umbaukosten.
Bei der Nichtbeauftragung einzelner Optionspositionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um die jeweils an der Position angegeben Nettopreis der Position gekürzt und die Steuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden.
Los 2 - Beladung für AB Umweltschutz
27570 Bremerhaven Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfüllungsort technisch beding angegeben werden muss und hier mit dem Sitz der Auftraggeberin übereinstimmt. Zu den detaillierten Angaben des/der Erfüllungsort/e einzelner Lose siehe Vergabeunterlagen - diese können auch das Herstellerwerk des jeweiligen Bieters sein.
Lieferung von passenden Rollcontainer für den AB Umweltschutz in Abstimmung mit dem Auftragnehmer Los 1 und Los 3.
Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht zu beauftragen. Insofern ist es wichtig, dass der Bieter nicht nur den Einzelpreis der Option einkalkuliert, sondern alle damit verbundenen Zusatzkosten beispielsweise anfallende Umbaukosten.
Bei der Nichtbeauftragung einzelner Optionspositionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um die jeweils an der Position angegeben Nettopreis der Position gekürzt und die Steuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Handelsregisterauszug
- Einhaltung und Erklärung Tariftreue und Mindestlohn
- Erklärung des Bruttoumsatzes der letzten 3 Jahren im Geschäftsbereich des Auftrages, anzugeben in der Eigenerklärung Eignung
- Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Vorlage von Referenzen gem. Mindeststandards
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Mindeststandards Los 1: Mindestens 5 vergleichbare Container in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin ist die auffordernde Stelle.
Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.
Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2Y1E9ZAZYX
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 42149632311
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.