2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Überarbeitung der Schlitzwandstatik (SW-Statik) infolge geänderter Randbedingungen während der Bauausführung:
Während des Bauverlaufs stellte sich heraus, dass die per Simulation hergeleiteten Bemessungsgrundwasserstände vor Ort nicht
oder nur deutlich verspätet erreicht werden. Aus baubegleitenden Verformungsmessungen am Tragwerk konnte zudem
nachgewiesen werden, dass die ursprünglich hinterlegten Erddruckansätze im Vergleich zum tatsächlichen Verhalten des
anstehenden Bodens zu konservativ angesetzt waren. Für die bisher ausgehobenen Ebenen mussten daher zusätzliche statische
Nachweise für die SW erbracht werden.
Infolge der großen Anzahl an zusätzlichen statischen Teilberechnungen fordert der Prüfsachverständige (PSV) nun eine
gesamtheitliche Statik. Diese Nachrechnung berücksichtigt alle bisher erforderlichen Anpassungen, die aus dem tatsächlichen
mechanischen Verhaltens des Bodens und aus den hydraulischen Gegebenheiten der anstehenden Grundwasserhorizonte
resultieren. LÄ60
Der gebundene AN ist bereits mit der AP des Hp Marienhof beaftragt. Dies beinhaltet die Erstellung der gesamten
Tragwerksplanung inkl. SW-Statik. Ein noch zu bindender AN muss eine Vielzahl von zeitaufwändigen Berechnungen durchführen
und komplexe Problemstellungen nachvollziehen. Der Prüfstatiker fordert die Neuberechnung der Statik als Grundlage für die
Freigabe des Aushubs der weiteren Ebenen. Aufgrund dieses terminlich extrem engen Rahmens ist lange Einarbeitungs- und
Modellierunsgphase eines weiteren AN nicht möglich. Ein Stillstand des AN BAU aufgrund der fehlenden Freigabe hätte große
terminliche und damit einhergehend massive monetäre Auswirkungen zu Folge. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch
einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben zudem massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr
hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der
Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.