Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9) Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18812
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sascha Otten, Daniela Hans
E-Mail:
Fax: +49 06926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9)
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung
Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9)
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Linz a.R.
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung
Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 13: Stromzuleitung - Neue Zuleitung vom verbleibenden Stromanschluss her zu planen
Infolge der Neuinstallation von Aufzügen zur barrierefreien Erschließung ist die Zuleitung für die Stromversorgung der Verkehrsstation Linz am Rhein nicht mehr ausreichend dimensioniert. Daher ist eine neue Zuleitung vom verbleibenden Stromanschluss her zu planen.
Es handelt sich um eine Erweiterung der durch den AN zu erstellenten Planung. Diese Planung der Stromzuleitung stellt einen direkten technischen Zusammenhang mit der Fa. Mailänder Consult GmbH dar und diese Erweiterungsplanung ist zwingend erforderlich. Eine Vergabe an einen anderen AN ist daher nicht möglich.