Prüfsystem für Gleisbauarbeiten im innerstädtischen Bahnbau mit 750 V Stromschiene.

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/der-einkauf
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfsystem für Gleisbauarbeiten im innerstädtischen Bahnbau mit 750 V Stromschiene.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234130 Gleisbettbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe von Gleisbauarbeiten im Zuge von Verhandlungsverfahren im Rahmen der qualifizierten Teilnehmer.

Instandhaltung und Neubau

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Keine

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Eintragung in das Handelsregister;

2. Eintragung in die Handwerksrolle;

3. Eintragung in das Berufsregister;

4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von

[Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall;

5. Nachweis für Arbeiten im innerstädtischen Schienennahverkehr in Gleisanlagen mit Stromschiene;

6. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB § 123 und 124 gegen ihn oder seine

Mitarbeiter vorliegen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. schriftlicher Nachweis;

2. schriftlicher Nachweis;

3. schriftlicher Nachweis;

4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice;

5. Referenzliste für Baumaßnahmen der letzten 5 Jahre;

6. Eigenerklärung.

Bereits qualifizierte Unternehmen müssen nur bei geänderten Daten neue Nachweise einreichen. Bei

unveränderten Unterlagen gilt die bestehende Qualifizierung unbefristet weiter.

Neue Unterlagen für das Prüfsystem sind postalisch bei der Anschrift gem. Pkt. I.1) einzureichen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Eintragung in das Handelsregister;

2. Eintragung in die Handwerksrolle;

3. Eintragung in das Berufsregister;

4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall;

5. Nachweis für Arbeiten im innerstädtischen Schienennahverkehr in Gleisanlagen mit Stromschiene;

6. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB § 123 und 124 gegen ihn oder seine

Mitarbeiter vorliegen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. schriftlicher Nachweis;

2. schriftlicher Nachweis;

3. schriftlicher Nachweis;

4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice;

5. Referenzliste für Baumaßnahmen der letzten 5 Jahre;

6. Eigenerklärung.

Bereits qualifizierte Unternehmen müssen nur bei geänderten Daten neue Nachweise einreichen. Bei

unveränderten Unterlagen gilt die bestehende Qualifizierung unbefristet weiter.

Vorhergehende Veröffentlichung: 2017/S147-305667 03.08.2017

Anträge auf Aufnahme in das Prüfsystem sind postalisch an die Anschrift gem. Pkt. I.1) zu stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427310499
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427310499
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2023