Planungs- und Bauüberwachungsleistun-gen gemäß HOAI (§§ 33 ff., §§ 49 ff., §§ 53 ff.) zur Errichtung eines Sozialgebäudes inkl. Werkstatt, Lager und Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1000003110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstraße 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3075922756
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistun-gen gemäß HOAI (§§ 33 ff., §§ 49 ff., §§ 53 ff.) zur Errichtung eines Sozialgebäudes inkl. Werkstatt, Lager und Außenanlagen
Die Planung und Bauüberwachung für den Bau des Sozialgebäudes, Werkstatt, Lager, Kleinanliefererzone, Außenanlagen und Parkplätzen im Rahmen der Leistungsbilder für Gebäude und Innenräume in Anlehnung an HOAI §§33 ff sowie für Technische Ausrüstung gemäß §§53 ff
in den HOAI-Leistungsphasen (LPH) 1–9 am BSR-Standort 15378 Hennickendorf. Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI §§49 ff LPH 1-6 sind gleichfalls anzubieten, soweit erforderlich.
Rehfelder Straße 22a, 15378 Hennickendorf
Fest beauftragt wird:
Ddie Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung). Neben der Planung der Bauwerke und Außenanlagen gehört die Planung baulicher und logistischer Einrichtungen und organisatorischer Maßnahmen für Errichtung, Betrieb und Umsetzung von Interims- und Baustelleneinrichtungen zum Leistungsumfang.
Im Ergebnis der Leistungsphase 3 steht die entscheidungsreife Vorlage einer abgestimmten Entwurfsunterlage, zu der das Einverständnis der im Dienstgebäude untergebrachten Geschäftseinheiten vorliegt, sowie die Präsentation und Verteidigung dieser Entwurfsunterlage vor den BSR-Entscheidungsgremien.
Optionale Leistungen:
Bei der Beauftragung der Leistungsphase 5-9 sowie der Besonderen Leistungen handelt es sich um eine einseitige Option für den AG mit der Möglichkeit einer Beauftragung in 2 Stufen, der Leistungsphasen 5-6 (Stufe 1) und der Leistungsphase 7-9 (Stufe 2). Dabei steht die optionale Beauftragung der Leistungsphase 5-9 sowie der Besonderen Leistungen aber zunächst unter dem Vorbehalt der Erlangung der Baugenehmigung.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Bei der Beauftragung der Leistungsphase 5-9 sowie der Besonderen Leistungen handelt es sich um eine einseitige Option für den AG mit der Möglichkeit einer Beauftragung in 2 Stufen, der Leistungsphasen 5-6 (Stufe 1) und der Leistungsphase 7-9 (Stufe 2). Dabei steht die optionale Beauftragung der Leistungsphase 5-9 sowie der Besonderen Leistungen aber zunächst unter dem Vorbe-halt der Erlangung der Baugenehmigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A Anlage A5)
- Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A, Anlage A6)
- Nachweis Berufs- oder Handelsregistereintrag (über Teil A, Anlage A1)
- Nachweis der Berufsqualifikation Ingenieur/Architekt der vertretungsberechtigten Person/en (eigene Anlage)
- Nachweis (über entsprechenden Beleg) zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfang ODER: Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Teil A, Anlage A2)
- Darstellung von mindestens 2 Referenzen zu Sozialgebäuden sowie mindestens 2 Referenzen zu Werkstätten aus den letzten 5 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. Referenzen zu Sozialgebäuden und Werkstätten können auch über gemeinsame Referenzen dargestellt werden und zählen dann in beiden Kategorien. (Teil A, Anlage A3).
- Nachweis ausreichender Leistungskapazität und Qualifikation der für die Umsetzung der Planungsaufgaben verfügbaren Beschäftigten (Mehrfachnennungen bei entsprechend nachgewiesener Qualifikation sind möglich) (Teil A, Anlage A2 sowie eigene Anlagen entsprechend Teil A, Anlage A0)
- Qualifikationsnachweise auf dem Gebiet „baulicher und anlagentechnischer Brandschutz“ (eigene Anlagen, siehe Teil A, Anlage A0, Nachweis auch über Unterauftragnehmer möglich)
- Qualifikationsnachweise auf dem Gebiet „Bauakustik“ (eigene Anlagen, siehe Teil A, Anlage A0, Nachweis auch über Unterauftragnehmer möglich)
- Qualifikationsnachweise auf dem Gebiet Photovoltaik“ (eigene Anlagen, siehe Teil A, Anlage A0, Nachweis auch über Unterauftragnehmer möglich)
Mindestkriterien der Referenz:
- Planung und Objektüberwachung von Sozialgebäuden mit gewerblichen Sanitärräumen bzw. / und Planung und Objektüberwachung der Errichtung von Betriebswerkstätten.
- Referenzen zu Sozialgebäuden müssen jeweils mindestens 250 m² BGF umfassen, ein-schließlich Sanitärräume, einschließlich der Koordinierung eines Projektvolumens ≥ 1,25 Mio € (brutto) über mehrere Fachbereiche (Leistungsbild: HOAI §§33 ff Gebäude und Innenräume und §§53 ff Technische Ausrüstung).
- Mit den Referenzen sind folgende Unterlagen einzureichen, die zur Wertung herangezogen werden (siehe Ziff. 15.5):
o Schnittstellenliste, Gesamtterminplan aus LPH 3 sowie Bauablaufplan aus LPH 8, Kostenüberwachungsliste(n) (Status: Abschluss der Baumaßnahme) zur Referenzmaßnahme (als Anlagen zu Teil A, Anlage A3)
o Ausführungsplanung der Referenzmaßname: Planliste(n), komplett (als Anlagen zu Teil A, Anlage A3)
o Leistungsverzeichnisse mit Leistungsbeschreibungen zu den Referenzprojekten (als Anlagen zu Teil A, Anlage A3)
Weitere die Mindestkriterien erfüllende Referenzen (maximal 3) werden im Rahmen der Beurteilung der Qualität bewertet.
Mindestkriterien der Leistungskapazität und Qualifikation:
- mind. 1 Architekt:in/Bauingenieur:in mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung als Projektkoordinator:in und in Bauoberleitung von gewerblich genutzten Sozial- und Betriebsgebäuden, insbesondere Werkstätten
- mind. 1 Architekt:in/Bauingenieur:in mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in Planung und Ob-jektüberwachung von gewerblich genutzten Sozial- und Betriebsgebäuden, insbesondere Werkstätten
- mind. 1 Ingenieur:inn TGA mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter:in, Fachplaner:in und Bauüberwacher:in für die Gewerke Heizungs- / Sanitär- / Lüftungstechnik
- mind. 1 Ingenieur:in Elektroingenieurwesen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung als Fachplaner:in und Bauüberwacher:in sowie die Errichtung von PV-Anlagen
- mind. 1 Bauingenieur:in mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung als Tragwerksplaner:in
Eine über die Mindestkriterien hinausgehende Verfügbarkeit an Fachplaner:innen / Projektkoordinator:innen wird im Rahmen der Beurteilung der Qualität bewertet.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.