Erstellung eines Wärmekatasters für das Land Berlin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brückenstraße 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Wärmekatasters für das Land Berlin
Kommunale Wärmeplanung ist das zentrales Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung für die Wärmewende. Als Grundlage hierfür beabsichtigt das Land Berlin ein gebäudescharfes Wärmekataster aufzubauen, das als zentraler DataHub und Auskunftssystem für wärmeplanungsrelevante Daten dient. Es umfasst eine systematische und qualifizierte Bestandsanalyse der Verbräuche, Bedarfe und Potentiale sowie die wärmetechnische Infrastruktur.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst sowohl die Lieferung und Einführung des Softwaresystems Wärmekataster auf Basis der Urban-Dataspace-Plattform mit allen für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben notwendigen Teilsysteme, den Betrieb des Systems bis zu seiner Integration in das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), die Unterstützung bei der Sammlung und Integration aller notwendigen Daten sowie die Herleitung und Berechnung notwendiger noch zu bestimmender Kennzahlen und Indikatoren für die Wärmeplanung.
10179 Berlin
Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) formuliert das Zielszenario einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument der Wärmewende für die Öffentliche Hand ist die kommunale Wärmeplanung. Diese basiert auf einer systematische und qualifizierte Bestandsanalyse sowie Potenzialanalysen zur Senkung des Wärmebedarfs durch die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und Abwärme.
Das EWG Bln sieht die Einführung eins IT-Fachverfahrens als datentechnische Grundlage der Wärmeplanung in Berlin vor. Ziel des IT-Verfahrens Wärmekataster ist die Bereitstellung eines digitalen Systems zur Sammlung, Haltung, regelmäßiger Aktualisierung und Auswertung von Wärme-, Gebäude- und Infrastrukturdaten als Grundlage für die kommunale und gesamtstädtische Wärmeplanung nach dem Prinzip eines Data Hub. Zugriff auf die Daten soll durch die planende Fachverwaltung in den Haupt- und Bezirksverwaltungen sowie durch beauftragte Externe erfolgen.
Das Wärmekataster ist als eigenständiges System auszulegen und über geeignete Schnittstellen in die bestehe IKT-Landschaft des Landes Berlin und weiterer Stakeholder zu integrieren.
Die Darstellung der gespeicherten Informationen Wärmekatasters soll über eine grafische Oberfläche in einem Webbrowser, nach Authentifizierung des Nutzers, erfolgen. Ähnlich dem Energieatlas (SenWEB) soll eine Kartenansicht die Basis der Datenbetrachtung darstellen, die um die zu betrachtenden Informationsebenen erweitert wird. Dabei sollen die Daten als räumliche Grafik, als Tabellendaten sowie als Diagramme dargestellt werden. Zu allen Daten sollen Erläuterungen (Meta-Daten) vorgehalten und bei Bedarf angezeigt werden. Daten sollen über standardisierte Schnittstellen verwaltungsinternen Nutzern und spezifizierten externen Stellen und Partnern zur Verfügung gestellt werden. Das Wärmekataster soll ferner eine geeignete Plattform für die Integration und Analyse von Daten enthalten.
Das Wärmekataster ist auf der Basis des Technologie-Stacks Urban-Dataspace-Plattform zu entwickeln. Die Entwicklung des Wärmekatasters und die Weiterentwicklung der Urban-Dataspace-Plattform sollen in enger Abstimmung erfolgen.
Gemäß EWG Bln muss das Wärmekataster folgende Daten enthalten:
1. Anschrift von Gebäuden,
2. Gebäudetypen, Nutzungsarten und Baujahre von Gebäuden,
3. Volumen, Grundfläche, Höhe, Geschosszahl und beheizte Fläche von Gebäuden,
4. Wärme- und Kälteenergieverbrauch von Gebäuden,
5. Wärme- und Kälteenergiebedarf von Gebäuden,
6. Energetischer Sanierungszustand von Gebäuden,
7. Art, Alter, Leistung sowie verwendete Energiequellen von Energieumwandlungsanlagen, insbesondere Wärmeerzeugungsanlagen,
8. Art, Alter, Lage, Leitungslänge, Durchmesser und Temperaturniveau von Versorgungsnetzen und Entsorgungsnetzen, einschließlich Hausanschlussleitungen,
9. Abwärmepotenziale, insbesondere Lage, Leistung, Arbeit, Temperaturniveau und zeitliche Verfügbarkeit,
10. Dach- und Freiflächenpotenziale für die solare Energiegewinnung im Stadtgebiet.“
Aus den geforderten Daten ergibt sich, eine mindestens gebäudescharfe Datenbasis.
Aufgrund der im § 21a EWG Bln geforderten Detailtiefe der Datenbestände des Wärmekatasters ist der Schutz der Daten besonders zu beachten.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst sowohl die Lieferung und Einführung des Softwaresystems Wärmekataster mit allen für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben notwendigen Teilsysteme, den Betrieb des Systems, die Unterstützung bei der Sammlung und Integration aller notwendigen Daten sowie die Herleitung und Berechnung notwendiger noch zu bestimmender Kennzahlen und Indikatoren für die Wärmeplanung.
Das System soll nach 9 Monaten mit eingeschränktem Funktions- und Datenumfang in den Probeechtbetrieb gehen, nach 21 Monaten vollumfänglich in Betrieb gehen und nach 33 Monaten auf die Infrastruktur des ITDZ-Berlins übertragen sein.
Siehe Dokument Verfahrenshinweise, Pkt. 3 "Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerbenden"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen.
[2.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche.
[3.] Mit dem Angebot ist eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB und §124 GWB vorliegen.
[4.] Die Auftraggeberin führt vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, die hierfür benötigten Angaben zu liefern bzw. fehlende Angaben nachzuliefern.
[1.] Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen zu erbringen: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Deckungszusage zu erbringen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages).
[2.] Erklärung zu den Netto-Umsätzen für dem Auftragsgegenstand entsprechenden Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Für Bewerbergemeinschaften gilt: Dieser Nachweis ist von mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Zu [2] Der spezifische Jahresumsatz im Mittel der letzten 3 Jahre muss mind. [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
[1.] Angabe von bis zu drei Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind mit folgenden Angaben:
Kurze Darstellung des beruflichen Lebenslaufs (Name, Fachrichtung der Ausbildung, Nachweis der Qualifikation, Kurzdarstellung relevanter, persönlicher Referenzen).
[2.] Nachweis von vergleichbaren Referenzen
Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
Mit der Angabe von: Bezeichnung der Referenz, Laufzeit, Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen, Auftraggeber/Auftraggeberin und Ansprechperson mit Telefonnummer und Mailadresse.
Bei Referenzen, die Softwareentwicklungsleistungen oder Softwarebereitstellungsleistungen beinhalten die Angabe, unter welcher Lizenz die Software verfügbar ist. Falls vorhanden Angabe des Github-Repositories.
Zu [1.] Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, die für die ausgeschriebene Leistung erforderlich sind.
Zu [2.] Für alle Referenzen
▪ Die Referenzen wurden für einen öffentlichen Auftraggeber, bei einem Energieversorger, einem Wohnungsunternehmen oder für einen vergleichbaren Auftraggeber erbracht (z.B. Sektorenauftraggeber).
▪ Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein oder mindestens zu 75% abgeschlossen sein. Das Datum der Fertigstellung darf max. 5 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
▪ Die Referenz beinhalten die Erarbeitung bzw. Anpassung einer Softwareumgebung (Fachverfahren) für die Übernahme, Integration, Analyse, Präsentation und Verteilung großer Datenmengen.
▪ Die Softwareumgebung muss vom Bewerber selbst erarbeitet worden sein.
▪ Die Referenzen haben ein Auftragsvolumen von mind. [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Zu [2.] Über die eingereichten und gewerteten Referenzen sind folgende Erfahrungen mindestens einmal nachzuweisen:
▪ Die Erarbeitung eines Gebäudemodells auf Basis von Daten aus dem Liegenschaftskataster und der Verknüpfung mit Daten aus mindestens einer weiteren Datenquelle (nicht ALKIS) für mind. 5 000 Gebäude.
▪ Die Bestandsaufnahme, Auswertung und Analyse von Wärme- oder Energiedaten.
▪ Umfangreiche und rechenintensive GIS-Anwendungen und –Analysen.
▪ Die Referenz wurde größtenteils mit Open Source-Technologie erstellt.
▪ Den Betrieb und den produktiven Einsatz der Software über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Abgabefrist der Teilnahmeantrage bzw. vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
2) Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied zwingend ein Bewerberfragebogen auszufüllen sowie alle geforderten Nachweise sind einzureichen.
3) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerberfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
4) Beabsichtigt der Bewerber, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Teilnahmeantrages/Angebotes anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern.
5) Erfüllt der Bewerber/Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
6) Auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/ werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf, Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum download erstellt. Registrierte Bewerber werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bewerbern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
7) Bewerberfragen/Bieterfragen müssen über die Vergabeplattform Berlin eingereicht werden.
8) Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers/Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabungbesteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
9) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind
Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift: Brückenstraße 6
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland