Interaktive Displays für 4 Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: IMV_2023-24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fröbelstr. 17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902958168
Fax: +49 30902958121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Displays für 4 Schulen
Ausstattung von 4 Schulstandorten mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (Displays) der Marke Promethean (Produkt ActivPanel V9, 86 Zoll und 75 Zoll).
Y15 Max-Delbrück-Gymnasium
Y15 Max-Delbrück-Gymnasium
Ausstattung mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (Displays) der Marke Promethean (Produkt ActivPanel V9, 86 Zoll und 75 Zoll).
K04 Gustav-Eiffel-Schule
K04 Gustav-Eiffel-Schule
Ausstattung mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (Displays) der Marke Promethean (Produkt ActivPanel V9, 86 Zoll und 75 Zoll).
K09 Janusz-Korczak-Schule
K09 Janusz-Korczak-Schule
Ausstattung mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (Displays) der Marke Promethean (Produkt ActivPanel V9, 86 Zoll und 75 Zoll).
Y17 Gymnasium am Europasportpark
Y17 Gymnasium am Europasportpark
Ausstattung mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (Displays) der Marke Promethean (Produkt ActivPanel V9, 86 Zoll und 75 Zoll).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung mit interaktiven Tafeln
Postanschrift: Plauener Str. 163-165
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne Vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Berliner Allee 100
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Telefon: +49 30902958168
Fax: +49 30902958121