PolBln 370_23 EU RV Digitalfunkendgeräte und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 370_23 EU
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: PolBln 370_23 EU
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, Abteilung Finanzen, Dir ZS Fin 5, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
E-Mail:
Telefon: +49 304664-795510
Fax: +49 304664-82299021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 370_23 EU RV Digitalfunkendgeräte und Zubehör
Rahmenvertrag zur Lieferung von Digitalfunkendgeräten und Zubehör des Herstellers Motorola
Rahmenvertrag zur Lieferung von Digitalfunkendgeräten und Zubehör des Herstellers Motorola
Vertragsverlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die vorhandenen digitalen Handsprechfunkgeräte bei der Polizei Berlin müssen sukzessive ausgetauscht und erneuert werden. Bei den zu ersetzenden Altgeräten handelt es sich insgesamt um Geräte des Herstellers Motorola. Derzeit ist bei der Polizei Berlin die komplette Infrastruktur des Digitalfunks auf Geräte des Herstellers Motorola ausgelegt. Ein Wechsel des Herstellers der Funkgeräte würde einen gewaltigen Umstellungsaufwand nach sich ziehen. Neben des Austauschs von weiterem technischen Equipment, wäre ein immenser Schulungsaufwand bei den Anwendern und dem technischen Personal erforderlich. Der Betrieb eines einheitlichen Digitalfunkgerätebestandes bei der Polizei Berlin hat aus einsatztaktischen Erwägungen oberste Priorität. Darüber hinaus bietet die Firma Motorola im Rahmen des Austauschs für die neuste Generation von Funkgeräten die Übernahme der bei der Polizei Berlin bereits vorhandenen Lizenzpakete auf die neuen Geräte an. Dies ist aus lizenzrechtlichen Gründen nur mit Geräten der Firma Motorola und gleichzeitig nur durch den Hersteller selbst möglich. Andere Unternehmen können diesen Lizenztausch nicht anbieten und durchführen. Neben den sich daraus ergebenden erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen sowie den genannten lizenzrechtlichen Gründen ist für diese Leistung kein Wettbewerb vorhanden und der Auftrag kann gem. § 14 Abs. 4 Ziff. 2b) bzw. § 14 Abs. 4 Ziff. 2c) VgV nur an die Motorola Solutions Germany GmbH vergeben werden. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zur Umsetzung der Vorhabens ist nicht gegeben.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma frühestens am 06.10.2023 zu schließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PolBln 370_23 EU RV Digitalfunkendgeräte und Zubehör
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613