Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen - VOEK 229-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 229-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen - VOEK 229-23
Gegenstand des Vertrages ist die Gefährdungsanalyse und Bewertung von insgesamt 600 St. asbesthaltigen und möglicherweise asbesthaltigen Brandschutzklappen auf Grundlage der gültigen Vorschriften und Regelwerke, insbesondere der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 und der LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen:
- Typeninspektion und Untersuchung von asbesthaltigen und unter Verdacht stehenden Brandschutzklappen und deren Anschlagdichtungen
- Erhebung und Dokumentation der asbesthaltigen Bauteile der Brandschutzklappen mit einer Zustandsbewertung
- im Bedarfsfall Beprobung und labortechnischer Analyse der Proben
- Erstellung eines detaillierten Prüfberichtes für jede BSK mit der Bewertung der Ergebnisse und Handlungsempfehlung.
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Die Leistungserbringung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: Montag - Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr durchzuführen.
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Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.
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Achtung! Für die Ausführung der Leistungen ist in Los 5 ist eine Sicherheitüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1) für das ausführende Personal erforderlich. Weitere Angaben siehe auch Ziffer III.2.2.
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen Direktion Magdeburg
1. Thünen-BVL-Campus, Bundesallee 30-69, 38116 Braunschweig
2. Julius-Kühn-InstitutMesseweg 11/12, 38104 Braunschweig
3. Bundessortenamt Hannover, Osterfelddamm 80, 30627 Hannover
4. FLI Mariensee, Höltystrasse 10, 31535 Neustadt
5. Behördenpark Möckernstr. 30, 30163 Hannover
Im den Hauptorten 1-5 ist folgende Anzahl von Brandschutzklappen zu prüfen:
1.-3 St. asbesthaltige und 28 St. möglicherweise asbesthaltige Brandschutzklappen; davon sind neun St. nicht frei zugänglich
2.-179 St. asbesthaltige und 55 St. möglicherweise asbesthaltige Brandschutzklappen; alle BSK sind frei zugänglich
3.- 9 St. asbesthaltige Brandschutzklappen; davon sind sieben St. nicht frei zugänglich
4.-15 St. asbesthaltige Brandschutzklappen; alle BSK sind frei zugänglich
5.-15 St. asbesthaltige Brandschutzklappen; davon sind acht St. nicht frei zugänglich
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Der Leistungsumfang beinhaltet:
-Ortsbegehung, Begutachtung und Bewertung der in den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste aufgeführten asbesthaltigen und asbestverdächtigen Brandschutzklappen durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller Sachkunde in der Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappen [z.B. Sachverständiger bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das eingesetzte Personal besitzt außerdem die Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder eine gleichwertige Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
-Durchführung der Probenahme an den Regelverdachtsstellen der Brandschutzklappen (Brandschutzklappe und Anschlagdichtung) unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und nach Abstimmung mit der AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit, sofern der Asbestverdacht nicht schon auf Grund des Prüfzeichens geklärt werden kann und/oder Zweifel an der Asbesthaltigkeit von Bauteilen bestehen; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch Rasterelektronenmikroskopie mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDXA)
-Erstellung einer Stellungnahme (Untersuchungs- und Prüfbericht) mit Dokumentation des Zustandes der asbesthaltigen Brandschutzklappen hinsichtlich deren asbesthaltiger Bauteile, Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Bewertung zur weiteren Vorgehensweise mit Einschätzung der Dringlichkeit von weitergehenden Maßnahmen; weitere Details, z. B. bezüglich der Inhalte der zu erstellenden Dokumentation, sind dem anliegenden Muster-Prüfbericht zu entnehmen.
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die Durchführung der Leistung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, insbesondere der TRGS 519 und der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel) und Schutzausrüstungen etc. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern.
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Der AN hat die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je Wirtschaftseinheit (WE) und Gebäude bzw. Gebäudeteil gemäß Leistungsbeschreibung zu dokumentieren und innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der durchgeführten Überprüfung der Brandschutzklappen einer Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft der AG zu übergeben. Die Dokumentation der Ergebnisse der labortechnischen Analyse der Beprobungen ist als Anlage dem Untersuchungs- und Prüfbericht beizufügen.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungserbringung ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Preisblatt im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn einen Terminplan. Die Termine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 2 Wochen vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen.
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Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit.
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Für die in der Bestandsliste aufgeführten Brandschutzklappen werden Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart; die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten:
- für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt
- für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe
- sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung
- alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
- Fahrtkosten für An- und Abfahrt
Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen.
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Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden 1.000.000 €
Vermögensschäden 500.000 €
Personenschäden 2.000.000 €
Risiken für Asbestschäden 100.000 €.
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Besondere Ausführunbgsbedingungen je Los sind den Angaben unter Ziffer III.2.2 zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025.
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Gesamtwertungspreis) laut Preisblatt.
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Rostock
Thünen-Institut, Leuschnerstraße 91, 21031 Hamburg
Am Hauptort sind 114 St. asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon ist ein St. nicht frei zugänglich.
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Der Leistungsumfang beinhaltet:
-Ortsbegehung, Begutachtung und Bewertung der in den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste aufgeführten asbesthaltigen und asbestverdächtigen Brandschutzklappen durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller Sachkunde in der Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappen [z.B. Sachverständiger bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das eingesetzte Personal besitzt außerdem die Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder eine gleichwertige Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
-Durchführung der Probenahme an den Regelverdachtsstellen der Brandschutzklappen (Brandschutzklappe und Anschlagdichtung) unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und nach Abstimmung mit der AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit, sofern der Asbestverdacht nicht schon auf Grund des Prüfzeichens geklärt werden kann und/oder Zweifel an der Asbesthaltigkeit von Bauteilen bestehen; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch Rasterelektronenmikroskopie mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDXA)
-Erstellung einer Stellungnahme (Untersuchungs- und Prüfbericht) mit Dokumentation des Zustandes der asbesthaltigen Brandschutzklappen hinsichtlich deren asbesthaltiger Bauteile, Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Bewertung zur weiteren Vorgehensweise mit Einschätzung der Dringlichkeit von weitergehenden Maßnahmen; weitere Details, z. B. bezüglich der Inhalte der zu erstellenden Dokumentation, sind dem anliegenden Muster-Prüfbericht zu entnehmen.
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die Durchführung der Leistung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, insbesondere der TRGS 519 und der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel) und Schutzausrüstungen etc. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern.
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Der AN hat die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je Wirtschaftseinheit (WE) und Gebäude bzw. Gebäudeteil gemäß Leistungsbeschreibung zu dokumentieren und innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der durchgeführten Überprüfung der Brandschutzklappen einer Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft der AG zu übergeben. Die Dokumentation der Ergebnisse der labortechnischen Analyse der Beprobungen ist als Anlage dem Untersuchungs- und Prüfbericht beizufügen.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungserbringung ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Preisblatt im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn einen Terminplan. Die Termine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 2 Wochen vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen.
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Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit.
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Für die in der Bestandsliste aufgeführten Brandschutzklappen werden Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart; die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten:
- für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt
- für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe
- sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung
- alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
- Fahrtkosten für An- und Abfahrt
Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen.
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Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden: 1.000.000 €
Vermögensschäden: 500.000 €
Personenschäden: 2.000.000 €
Risiken für Asbestschäden: 100.000 €.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025.Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Gesamtwertungspreis) laut Preisblatt.
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Koblenz
Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrum, Langemarckstraße 41, 37269 Eschwege
Am Hauptort sind 18 St. mögliche asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon sind 10 St. nicht frei zugänglich.
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Der Leistungsumfang beinhaltet:
-Ortsbegehung, Begutachtung und Bewertung der in den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste aufgeführten asbesthaltigen und asbestverdächtigen Brandschutzklappen durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller Sachkunde in der Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappen [z.B. Sachverständiger bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das eingesetzte Personal besitzt außerdem die Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder eine gleichwertige Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
-Durchführung der Probenahme an den Regelverdachtsstellen der Brandschutzklappen (Brandschutzklappe und Anschlagdichtung) unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und nach Abstimmung mit der AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit, sofern der Asbestverdacht nicht schon auf Grund des Prüfzeichens geklärt werden kann und/oder Zweifel an der Asbesthaltigkeit von Bauteilen bestehen; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch Rasterelektronenmikroskopie mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDXA)
-Erstellung einer Stellungnahme (Untersuchungs- und Prüfbericht) mit Dokumentation des Zustandes der asbesthaltigen Brandschutzklappen hinsichtlich deren asbesthaltiger Bauteile, Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Bewertung zur weiteren Vorgehensweise mit Einschätzung der Dringlichkeit von weitergehenden Maßnahmen; weitere Details, z. B. bezüglich der Inhalte der zu erstellenden Dokumentation, sind dem anliegenden Muster-Prüfbericht zu entnehmen.
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die Durchführung der Leistung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, insbesondere der TRGS 519 und der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel) und Schutzausrüstungen etc. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern.
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Der AN hat die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je Wirtschaftseinheit (WE) und Gebäude bzw. Gebäudeteil gemäß Leistungsbeschreibung zu dokumentieren und innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der durchgeführten Überprüfung der Brandschutzklappen einer Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft der AG zu übergeben. Die Dokumentation der Ergebnisse der labortechnischen Analyse der Beprobungen ist als Anlage dem Untersuchungs- und Prüfbericht beizufügen.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungserbringung ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Preisblatt im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn einen Terminplan. Die Termine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 2 Wochen vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen.
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Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit.
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Für die in der Bestandsliste aufgeführten Brandschutzklappen werden Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart; die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten:
- für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt
- für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe
- sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung
- alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
- Fahrtkosten für An- und Abfahrt
Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen.
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Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden: 1.000.000 €
Vermögensschäden: 500.000 €
Personenschäden: 2.000.000 €
Risiken für Asbestschäden: 100.000 €.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Gesamtwertungspreis) laut Preisblatt.
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Direktion Dortmund
1) Bundesministerium des Inneren, Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
2) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Am Hauptort 1) sind 15 St. asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon sind 7 St. nicht frei zugänglich.
Am Hauptort 2) sind 64 St. asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon sind 44 St. nicht frei zugänglich.
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Der Leistungsumfang beinhaltet:
-Ortsbegehung, Begutachtung und Bewertung der in den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste aufgeführten asbesthaltigen und asbestverdächtigen Brandschutzklappen durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller Sachkunde in der Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappen [z.B. Sachverständiger bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das eingesetzte Personal besitzt außerdem die Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder eine gleichwertige Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
-Durchführung der Probenahme an den Regelverdachtsstellen der Brandschutzklappen (Brandschutzklappe und Anschlagdichtung) unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und nach Abstimmung mit der AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit, sofern der Asbestverdacht nicht schon auf Grund des Prüfzeichens geklärt werden kann und/oder Zweifel an der Asbesthaltigkeit von Bauteilen bestehen; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch Rasterelektronenmikroskopie mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDXA)
-Erstellung einer Stellungnahme (Untersuchungs- und Prüfbericht) mit Dokumentation des Zustandes der asbesthaltigen Brandschutzklappen hinsichtlich deren asbesthaltiger Bauteile, Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Bewertung zur weiteren Vorgehensweise mit Einschätzung der Dringlichkeit von weitergehenden Maßnahmen; weitere Details, z. B. bezüglich der Inhalte der zu erstellenden Dokumentation, sind dem anliegenden Muster-Prüfbericht zu entnehmen.
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die Durchführung der Leistung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, insbesondere der TRGS 519 und der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
---
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel) und Schutzausrüstungen etc. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern.
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Der AN hat die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je Wirtschaftseinheit (WE) und Gebäude bzw. Gebäudeteil gemäß Leistungsbeschreibung zu dokumentieren und innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der durchgeführten Überprüfung der Brandschutzklappen einer Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft der AG zu übergeben. Die Dokumentation der Ergebnisse der labortechnischen Analyse der Beprobungen ist als Anlage dem Untersuchungs- und Prüfbericht beizufügen.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungserbringung ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Preisblatt im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn einen Terminplan. Die Termine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 2 Wochen vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen.
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Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit.
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Für die in der Bestandsliste aufgeführten Brandschutzklappen werden Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart; die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten:
- für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt
- für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe
- sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung
- alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
- Fahrtkosten für An- und Abfahrt
Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen.
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Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden: 1.000.000 €
Vermögensschäden: 500.000 €
Personenschäden: 2.000.000 €
Risiken für Asbestschäden: 100.000 €.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um zwei Monate verlängert werden, also maximal bis 31.01.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Gesamtwertungspreis) laut Preisblatt.
Gefährdungsanalyse und Bewertung von Brandschutzklappen und Anschlagdichtungen in der Dir. Dortmund mit SÜ
Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum, Gabrielweg 5, 53913 Swisttal
Am Hauptort sind 83 St. asbesthaltige und zwei mögliche asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen; davon ist 84 St. nicht frei zugänglich.
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Der Leistungsumfang beinhaltet:
-Ortsbegehung, Begutachtung und Bewertung der in den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste aufgeführten asbesthaltigen und asbestverdächtigen Brandschutzklappen durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller Sachkunde in der Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappen [z.B. Sachverständiger bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das eingesetzte Personal besitzt außerdem die Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder eine gleichwertige Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
-Durchführung der Probenahme an den Regelverdachtsstellen der Brandschutzklappen (Brandschutzklappe und Anschlagdichtung) unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und nach Abstimmung mit der AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit, sofern der Asbestverdacht nicht schon auf Grund des Prüfzeichens geklärt werden kann und/oder Zweifel an der Asbesthaltigkeit von Bauteilen bestehen; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch Rasterelektronenmikroskopie mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDXA)
-Erstellung einer Stellungnahme (Untersuchungs- und Prüfbericht) mit Dokumentation des Zustandes der asbesthaltigen Brandschutzklappen hinsichtlich deren asbesthaltiger Bauteile, Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Bewertung zur weiteren Vorgehensweise mit Einschätzung der Dringlichkeit von weitergehenden Maßnahmen; weitere Details, z. B. bezüglich der Inhalte der zu erstellenden Dokumentation, sind dem anliegenden Muster-Prüfbericht zu entnehmen.
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die Durchführung der Leistung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, insbesondere der TRGS 519 und der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel) und Schutzausrüstungen etc. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern.
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Der AN hat die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je Wirtschaftseinheit (WE) und Gebäude bzw. Gebäudeteil gemäß Leistungsbeschreibung zu dokumentieren und innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der durchgeführten Überprüfung der Brandschutzklappen einer Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft der AG zu übergeben. Die Dokumentation der Ergebnisse der labortechnischen Analyse der Beprobungen ist als Anlage dem Untersuchungs- und Prüfbericht beizufügen.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungserbringung ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Preisblatt im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn einen Terminplan. Die Termine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 2 Wochen vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen.
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Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit.
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Für die in der Bestandsliste aufgeführten Brandschutzklappen werden Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart; die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten:
- für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt
- für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe
- sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung
- alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
- Fahrtkosten für An- und Abfahrt
Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen.
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Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden: 1.000.000 €
Vermögensschäden: 500.000 €
Personenschäden: 2.000.000 €
Risiken für Asbestschäden: 100.000 €.
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Achtung! Für die Ausführung der Leistungen ist eine Sicherheitüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1) für das ausführende Personal erforderlich (siehe auch Ziffer III.2.2)
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um sechs Monate verlängert werden, also maximal bis 30.06.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen, anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG.
Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um sechs Monate verlängert werden, also maximal bis 30.06.2025. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen, anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG.
Der Vertragsverlängerung (durch die AG), kann der AN innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Zuschlagskriterium Preis: ist die Summe der Gesamtnettopreise in € (= Gesamtwertungspreis) laut Preisblatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemein
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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2. Los 1
In Los 1 sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen WE/Liegenschaft gemäß Bestandsliste einzuhalten.
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3. Lose 3 und 4
Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 14 Tage vor Auftragsausführung beim Nutzer mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft gemäß Bestandslisten sind einzuhalten.
Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen kann der Zutritt zur jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft durch die AG oder den Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
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4. Los 5
Das eingesetzte Personal des AN einschl. genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) - sog. Ü1 -verfügen bzw. bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
Nur sicherheitsüberprüften Personals wird der Zugang zu den Sicherheitsbereichen der Liegenschaften gewährt. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können; Dauer der Überprüfung: bis 5 Monate.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü1 die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
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Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit einem Auslandsbezug kann, je nach Einzelfall, unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Das Risiko der Verfahrensverzögerung sowie der Ablehnung einer Person im Ergebnis einer nicht erfolgreich durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, gleich aus welchem Grund, verbleibt beim AN.
Zum Betreten der Liegenschaften kann zusätzlich zur Sicherheitsüberprüfung eine gesonderte Zutrittsberechtigung erforderlich, sowie nach Maßgabe des Nutzers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle, siehe Ziffer I.1)
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), soweit zutreffend
- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlagen B-04)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern, Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe, Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
3) Anlage B-03 - Bieterauskunft, Eignungskriterien (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe)
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4) Nachweise:
GVSS-Zertifikat "Sanierungsfachplaner/-gutachter auf dem Gebiet der Gebäudeschadstoffe" des Unternehmens (oder vergleichbar)
Und
Nachweis der Qualifikation „befähigte Person gemäß TRGS 519“ oder einer gleichwertigen Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
Und
Benennung und Begründung der ggf. Gleichwertigkeit vorliegender Zertifikate und Qualifikationen
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5) gleichwertige Nachweise alternativ zu Qualifikationen unter 4):
Die Nachweise für eine vergleichbare Qualifikation müssen die Befähigung bzw. Qualifikation des eingesetzten Fachpersonals anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit wie folgt erkennen lassen:
Nachweis einer eingesetzten Person mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss, insbesondere im Bereich der Bau- und Umweltwissenschaften, der Chemie, der Biologie, der Physik, der Geowissenschaften oder vergleichbarer Studienrichtungen
ODER
Eines „Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schadstoffe in Gebäuden“ oder gleichwertig
UND
Nachweis der eingesetzten Person der Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder einer gleichwertigen Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
UND
Benennung und Begründung der ggf. Gleichwertigkeit vorliegender Zertifikate und Qualifikationen
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6) Kopie der bereits abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung
7) Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten bis spätestens 18.10.2023, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
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Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de