Initiative SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht. Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_012

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Postanschrift: Glinkastraße 24
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
E-Mail:
Telefon: +49 221-36734259
Fax: +49 221-36734664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Initiative SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.

Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand

Auf der Grundlage dieser Vorbemerkung umfasst der Auftragsgegenstand die nachfolgenden Bereiche:

1. Steuerung der Initiative

Das BMFSFJ, Das Erste, das ZDF und die AOK sind gleichberechtigte Projektpartnerinnen und -partner. Ansprechpartner für das Projekt ist ein Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern aller Partnereinrichtungen, fachlich unterstützt von jugendschutz.net und dem JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis. Außerdem wird die Initiative von einem Beirat unterstützt, der sich einmal jährlich trifft und der Initiative in Fachfragen und zur Weiterentwicklung der Initiative zur Verfügung steht.

Der Auftrag umfasst eine für die Initiative effiziente Projektsteuerung, d. h. die eigenständige Konzeption, Planung, Koordinierung und Leitung der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten von SCHAU HIN! in Abstimmung mit dem Projektteam. Vorschläge für die konzeptionelle und operative Weiterentwicklung von SCHAU HIN! für 2023 ff. werden erwartet.

Steuerungsinstrumente, die sich im bisherigen Projektverlauf bewährt haben:

- Regelmäßiges Projektteammeeting (alle 6 bis 8 Wochen)

- Passwortgeschützter Online-Workspace zur Durchführung von Abstimmungsprozessen

- 14-tägig vorausschauende Übersicht zum Projektstatus unter Angabe von Aufgaben und Fristen für Projektteam und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer

- Vorausschauende Planung aller Kommunikationsmaßnahmen und Integration dieser in eine Gesamtstrategie

- Formulierung von messbaren Zielen und laufende Wirkungsmessung

- Planung und Durchführung von Beiratstreffen in den Räumlichkeiten der Partnerinnen und Partner, der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers oder virtuell einmal pro Jahr

2. Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Online-Auftritts www.schau-hin.info sowie des

Social Media Marketings

Wesentlicher Bestandteil der Informationskampagne ist der Onlineauftritt www.schau-hin.info. Die Website richtet sich in erster Linie an Eltern und Erziehende und enthält Serviceangebote in Form von Medienempfehlungen, Beratung in Fragen zur Medienerziehung (Schwerpunktthemen, Meldungen zu aktuellen Entwicklungen), eine Übersicht über Beratungsangebote, Broschüren und Eltern-Medienbriefe zum Download und vieles mehr.

Der Auftrag umfasst alle Fragen des Betriebs, der Pflege und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Online-Auftritts. Darüber hinaus ist SCHAU HIN! auf Facebook, Instagram und Twitter vertreten. Das Online-Ratgeberangebot von SCHAU HIN! soll weiterhin interaktiv gestaltet sein und auch Möglichkeiten direkter Ansprache der Eltern und Erziehenden - z. B. durch digitale Ratgeberformate wie Elternabende - bieten. Ziel soll sein, Eltern und Erziehende direkt anzusprechen und deren Fragestellungen zu beantworten. Strategische und konzeptionelle Überlegungen hierzu werden erwartet. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Sichtbarkeit der Initiative zu erhöhen, werden pro Teilprojekt und für den Online-Auftritt insgesamt Angaben zu Instrumenten der Wirkungsmessung sowie zu Zielzahlen erwartet.

3. Redaktion und Pressearbeit

Bei SCHAU HIN! handelt es sich um ein Informations- und Ratgeberangebot. Diese Zielsetzung bringt besondere Anforderungen für die Redaktion mit sich. Sie muss laufend in der Lage sein, grundlegende Fragen der Medienerziehung zu beantworten und auf aktuelle Medienentwicklungen zu reagieren. Intensive Recherche und gute Kenntnisse über Medienentwicklungen, Strukturen des Jugendmedienschutzes sowie ein medienpädagogisches Grundverständnis sind dafür unverzichtbar.

Grundlagenwissen in den Bereichen Medienerziehung und Jugendmedienschutz ist in der Redaktion ebenso Voraussetzung wie die Bereitschaft, neue Entwicklungen zu verfolgen und zu bewerten. Dabei sollen auch führende Organisationen und Einrichtungen des Jugendmedienschutzes konsultiert werden. Eine fachliche Unterstützung erfolgt durch jugendschutz.net sowie dem JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.

Eltern und Erziehende sollen Handlungsmöglichkeiten in der Medienerziehung aufgezeigt werden, sie sollen Informationen an die Hand bekommen, die ihnen dabei helfen, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Die zielgruppengerechte und serviceorientierte Aufbereitung der Angebote ist deshalb Kern der Aufgabe. Wichtig für die Themenaufbereitung sind eine klare und verständliche Sprache ohne bevormundende Tonlage.

Im Projektverlauf werden erwartet:

- Selbstständige Erarbeitung von regelmäßig neu erscheinenden Schwerpunktthemen. Die Themen sind so aufbereitet, dass sie neben einem Informationsanteil auch einen Ratgeberanteil enthalten, also ganz konkrete Tipps für Erziehende. Dafür holt die Redaktion selbstständig fachliche Beratung von Expertinnen und Experten ein. Von der Redaktion wird erwartet, eigeninitiativ Themen zu entwickeln und aufzubereiten sowie Themenvorstellungen des Projektteams umzusetzen. Ergebnisse aktueller Studien, z. B. zur Mediennutzung in der Familie und zum Jugendmedienschutz werden bei der Themenaufbereitung berücksichtigt. Die Redaktion stimmt die Texte fachlich mit jugendschutz.net und dem JFF ab. Es hat sich bewährt, Themenschwerpunkte im Wege eines Positionspapiers zwischen der Redaktion, jugendschutz.net und dem JFF vorzubereiten. Eine vorausschauende Themenplanung für das Jahr 2023 wird erwartet.

- Schnelle Reaktion auf relevante tagesaktuelle Ereignisse.

- Redaktionelle und inhaltliche Betreuung des gesamten Internetauftritts, der Beratungsmaterialien (Flyer, Ratgeber, Eltern-Medienbriefe).

- Kontinuierliche proaktive und gezielte Pressearbeit. Im Angebot sind Vorschläge für Pressearbeit mit Blick auf relevante Medien der Zielgruppe gewünscht. Darüber hinaus wird die Anwendung der gängigen Instrumente zur Wirkungsmessung (Medienresonanz etc.) erwartet.

4. PR- und Marketingmaßnahmen, kontinuierliche Pflege und Ausbau von Kooperationen

Ziel ist es, die Bekanntheit der Initiative durch geeignete öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu steigern. Die Ziele der Initiative sollen nutzen- und zielgruppenorientiert in der Öffentlichkeit kommuniziert werden.

- Erwartet wird ein zielgruppengerechtes Online- und Social Media Marketing. Angaben von Zielzahlen und Instrumenten zur Wirkungsmessung werden erwartet.

- Erwartet wird die bundesweite Präsentation von SCHAU HIN! auf themenrelevanten zentralen Veranstaltungen und Messen. Vorschläge für geeignete Veranstaltungen sind erwünscht.

- Erwartet werden Pflege und Ausbau geeigneter Kooperationen sowie die Entwicklung strategischer Partnerschaften zur Reichweitensteigerung und die Vernetzung in Fachkreisen.

- Bei der Gesamtstrategie ist der jährlich erscheinende TV-Spot zu berücksichtigen. Die Produktion des Spots wird budgetär im Partnerkreis verantwortet. Der aktuelle Spot kann auf www.schau-hin.info im Bereich Service unter SH! Filme eingesehen werden. Die nächste Spotentwicklung ist für 2023 geplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeption / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Option auf Verlängerung des Auftrags bis max. zum 31.12.2025.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 096-265544
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2022_012
Bezeichnung des Auftrags:

Initiative SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: WE DO GmbH GWA
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.

b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.

c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.

d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.

e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.

f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.

g. Fragen sind bis zum 03.06.2022 10:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.

k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.

m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2023