Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 11-VST-E-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linkstr. 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfungsleistungen
Die zu vergebende Leistung ist rahmenvertraglich strukturiert und umfasst die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027, insbesondere mit folgenden Prüfungsleistungen:
- Prüfungen Jahresabschlüsse inkl. der Tochtergesellschaften und Konzernabschlüsse (§ 316 ff. HGB),
- Prüfungen § 53 HGrG sowie Bezügebericht
- Ggf. Zusatzleistungen, Sonderprüfungen und ad hoc Beauftragungen.
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Der Prüfungsumfang ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Rechtsnormen sowie den vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätzen.
Als große Kapitalgesellschaft sowie auch auf Grund des Gesellschaftsvertrages besteht gem. § 316 Abs. 1 HGB i.V.m. § 317 HGB die Verpflichtung, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diese durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Als Toll Collect Konzern sind wir gem. § 290 HGB i.V.m. § 316 Abs. 2 HGB auch verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen und diesen durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Prüfungsumfang umfasst alle Tochtergesellschaften des Toll Collect Konzerns.
Zusätzlich sind die Vorschriften über die Prüfung von Unternehmen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu beachten und müssen in die Prüfung mit einbezogen werden. Ebenso wird noch eine Prüfung des Bezügeberichts in den Prüfungsumfang mit einbezogen.
Darüber hinaus wird die Prüfung des Jahresabschlusses im Hinblick auf eine prüferische Durchsicht für die Einhaltung der Anforderungen an die Geschäftsführung und des Aufsichtsrates bei der Anwendung des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK) des Bundes erweitert.
Im Rahmen der Abschlussprüfungen muss der Prüfungsleiter vor Ort ferner für ad hoc Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung stehen. Der verantwortliche Prüfungspartner hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem Auftraggeber am Sitz der Gesellschaft persönlich teilzunehmen. Der verantwortliche Prüfungspartner nimmt ebenso an den Verhandlungen des Aufsichtsrates zu den Vorlagen über den Jahresabschluss teil und berichtet über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung.
Die Prüfung hat auch unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung zu erfolgen, insbesondere auch unter Berücksichtigung IDW PS 720, IDW PS 220, IDW PS 450, IDW PS 203, in der jeweils neuesten Fassung.
Die Prüfung sollte grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Auftraggebers am Sitz der Gesellschaft stattfinden. Sie kann aber auch nach Rücksprache mit dem Auftraggeber teilweise in hybrider Form stattfinden. Wir nutzen dazu das System Webex.
Für den ersten Prüfungszeitraum (Jahresabschluss zum 31.12.2024) ist ein Prüfbericht in einer Auflage von mind. fünf Stück (in deutscher Sprache sowie auch eine Version als PDF) zu erstellen, der spätestens 1 Monat nach dem Schlussgespräch vorliegen muss. Weiterhin sind fünf Testate zu erstellen.
Für die Folgejahre sind mindestens in Art und Umfang die gleichen Dokumente zu erstellen. Die Projektsprache ist deutsch. Jegliche Korrespondenz, alle Prüfungsunterlagen und jegliche Prüfungs-notizen sind deutschsprachig zu verfassen.
Die Vertragslaufzeit kann dreimal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre verlängert werden.
Der Auftraggeber wird auf Grundlage einer Bewerberreduzierung die 3 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die angegebenen Referenzen bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Reduzierungskriterien:
Als Referenzen sind Referenzerfahrungen in folgenden Bereichen anzugeben:
- Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG
- Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG hinsichtlich Unternehmen, die treuhänderische Funktionen in einem sehr wesentlichen Umfang ausüben (z.B. Maut, Immobilienverwaltung)
bei welchen die Erbringung in den letzten 3 Jahren erfolgt ist.
Die unternehmensbezogenen Referenzen werden wie folgt bewertet:
1. Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG:
Je angegebener und wertbarer Referenz (max. 3 Referenzen), welche eine Bilanzsumme von mind. 100 Mio. EUR umfasst, erhält der Bewerber 10 Punkte.
Bei der Angabe von zusätzlichen Idealparameter (maximal 3), wird der Basiswert der angegebenen Referenz mit dem Faktor 2 multipliziert, sofern die angegebene Unternehmensreferenz die Prüfung unternehmensanteilhaltender Gebietskörperschaften gem. § 53 HGrG die Bundesrepublik Deutschland ist. Zusätzlich wird der Basiswert erneut mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn die geprüfte Bilanzsumme der angegebenen Referenz über 500 Mio. EUR beträgt.
Die so erreichte Punktzahl bildet den Gesamtwert je angegebener Referenz in dem Bereich Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG.
Im Idealfall ist es dem Bewerber möglich, maximal 3 Referenzen in diesem Bereich anzugeben. Somit kann eine Gesamtsumme von max. 120 Punkten erreicht werden.
2. Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG hinsichtlich Unternehmen, die treuhänderische Funktionen in einem sehr wesentlichen Umfang ausüben (z.B. Maut, Immobilienverwaltung):
Je angegebener und wertbarer Referenz (maximal 3), welche eine Bilanzsumme von mind. 50 Mio. EUR umfasst, erhält der Bewerber 10 Punkte.
Im Idealfall ist es dem Bewerber möglich, maximal 3 Referenzen in diesem Bereich anzugeben. Somit kann eine Gesamtsumme von max. 30 Punkten erreicht werden.
Anschließend werden die erreichten Gesamtpunktzahlen der zwei Bereiche addiert. Somit kann eine Gesamtsumme von max. 150 Punkten erreicht werden.
Der Rahmenvertrag umfasst die Prüfungen ab dem Geschäftsjahr 2024 für maximal 4 Prüfperioden und endet spätestens mit der Erbringung der letzten Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2027, sofern von den rahmenvertraglichen Verlängerungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zum Nachweis der Eintragung in das Handelsregister/Berufsregister ist ein Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister (nicht älter als sechs Monate) oder eine Kopie desselben beizufügen.
2. Formale Eigenerklärung folgenden Inhalts:
a. Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe entsprechend § 123 GWB vorliegen;
b. Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
3. Erklärung Bewerbergemeinschaft Dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerbergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Grün-de vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der Bewerbergemeinschaft)
4. Sonstiges: Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
1. Erklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen (Prüfungsleistungen §316 HGB und § 53 HGrG) in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt). Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen.
2. Erklärung zur berufsstandüblichen Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall sowie des Versicherungsunternehmens gemäß Ziff. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017.
1. Unternehmensdarstellung: Der Bieter hat eine Präsentation seines Unternehmens auf maximal 5 Seiten einzureichen.
2. Unternehmensreferenzen: Angaben zu ausgeführten Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind.
a) Referenzerfahrung - Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG: Als von der Art und Umfang vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Art: Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG
Umfang: Bilanzsumme mindestens 100 Mio. EUR
Idealanzahl: 3 Referenzen
Zusätzliche Idealparameter (soweit vorhanden - reduzierungsrelevant):
- Unternehmensanteilhaltende Gebietskörperschaft gem. § 53 HGrG ist die Bundesrepublik Deutschland
- Bilanzsumme ca. 500 Mio. EUR
b) Referenzerfahrung - Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG hinsichtlich Unternehmen, die treuhänderische Funktionen in einem sehr wesentlichen Umfang ausüben (z.B. Maut, Immobilienverwaltung): Als von der Art vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen an-gesehen:
Art: Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG hinsichtlich Unternehmen, die treuhänderische Funktionen in einem sehr wesentlichen Umfang ausüben (z.B. Maut, Immobilienverwaltung)
Umfang: Bilanzsumme mindestens 50 Mio. EUR
Idealanzahl: 3 Referenzen
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften bzw. der benannten Unterauftragnehmer berücksichtigt.
Durch den Bieter sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten des Bieters, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, werden nachfolgend beschrieben.
3. Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Bieters, welcher die Referenz erbracht hat.
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer / E-Mail-Adresse
- Benennung des Referenzobjektes
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Erbringung der Leistungsart und -umfang
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3 Punkt 2a aufgeführter Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Referenzerfahrung - Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG: Als von der Art und Umfang vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Art: Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG
Umfang: Bilanzsumme mindestens 100 Mio. EUR
Mindestanzahl: 2 Referenzen
Die Eignungsangaben sind im Eignungsformblatt, das der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt, einzutragen.
Der Bieter muss Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfergesellschaft gem. §§ 319, 319 b HGB und gem. Wirtschaftsprüferverordnung sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 - 4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/diverse Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch einen Teilnahmeantrag (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf.
2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.
Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.
3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.
Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an.
2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "Prüfungen Jahresabschlüsse (§ 316 HGB) und Prüfungen § 53 HGrG " zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen".
3. Bitte stellen Sie Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation".
4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge ausschließlich über das Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F62TT
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.