Wahrnehmung der Aufgaben einer_eines Brandschutzbeauftragten für die allgemeinbildenden Schulen Berlins Referenznummer der Bekanntmachung: SenBJF_IB1.3_200923
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Wahrnehmung der Aufgaben einer_eines Brandschutzbeauftragten für die allgemeinbildenden Schulen Berlins
Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten für die allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin nach den Verwaltungsvorschriften über organisatorische Rahmenbedingungen beim Brandschutz im Land Berlin (VV Brandschutzgrundsätze), der DGUV Information über Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten in der jeweils gültigen Fassung (siehe auch Anlagen) sowie §§ 10 und 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes
Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten für die aktuell 643 allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin nach den Verwaltungsvorschriften über organisatorische Rahmenbedingungen beim Brandschutz im Land Berlin (VV Brandschutzgrundsätze), der DGUV Information über Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten in der jeweils gültigen Fassung (siehe auch Anlagen) sowie §§ 10 und 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes mit einem jährlichen Rahmenstundensatz von 6.000 Stunden.
Verlängerungsoption um zwei Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 10 Mio. EUR im in-dividuellen Schadensfall bei Personenschäden und jeweils 50 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden
1. Ausgebildete und zertifizierte Brandschutzbeauftragte nach den jeweils geltenden Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der DGUV
2. Berufliche Erfahrungen im Bereich Brandschutz bzw. vergleichbaren Projekten des Arbeitsschutzes an Schulen
zu 1. Mindestens drei ausgebildete und zertifizierte Brandschutzbeauftragte
zu 2. Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu.
2. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen).
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Karl-Marx-Allee 31
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland