Kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und Haftpflicht-Excedenten (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 292-23-VV-ZB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und Haftpflicht-Excedenten (Los 2)
Verhandlungsverfahren zur Vergabe einer kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und eines Haftpflicht-Excedenten (Los 2) zur Absicherung sämtlicher Wohnungsbauprojekte der Auftraggeberin mit einer Bausumme > 2.500.000 bis 100.000.000 und einem Baubeginn ab 2024
(Jahres-Investitionssummen-Vertrag)
kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung
Berlin
Gegenstand ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung sowie ein Haftpflicht-Excedent für alle
• Neubauvorhaben,
• Umbaumaßnahmen und
• Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Gesamtbausumme ab 2.500.000 € bis 100.000.000 €, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen (gem. Ziffer 2a) beauftragt und während der Vertragslaufzeit innerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg begonnen werden.
Sämtliche am Bau beteiligten Firmen im Bereich Ausführung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) sowie des separaten Haftpflicht-Excedenten (Los 2) abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsablauf von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Optional werden folgende Selbstbehalt-Varianten abgefragt:
Option 1:
Vertragsteil Bauleistung
2.500 € je Versicherungsfall
Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
Vertragsteile Haftpflicht
2.500 € je Versicherungsfall für die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
5.000 € je Versicherungsfall für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung
10.000 € je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht
Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Option 2:
Vertragsteil Bauleistung
5.000 € je Versicherungsfall
Vertragssteil Bauleistungs-BU
1 Monat je Versicherungsfall
Vertragsteile Haftpflicht
5.000 € je Versicherungsfall für die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
5.000 € je Versicherungsfall für die Berufs-Haftpflicht-Versicherung
10.000 € je Versicherungsfall für die erweiterte Berufs-Haftpflicht
Bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Haftpflicht-Excedenten-Versicherung
Berlin
Gegenstand ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung sowie ein Haftpflicht-Excedent für alle
• Neubauvorhaben,
• Umbaumaßnahmen und
• Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Gesamtbausumme ab 2.500.000 € bis 100.000.000 €, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen (gem. Ziffer 2a) beauftragt und während der Vertragslaufzeit innerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg begonnen werden.
Sämtliche am Bau beteiligten Firmen im Bereich Ausführung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) sowie des separaten Haftpflicht-Excedenten (Los 2) abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsablauf von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Der Bewerber erklärt, dass er über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügt. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der Befähigung zum Geschäftsbetrieb (Kopie der Erlaubnis) zu fordern.
2. Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
3. In dem einzureichenden Teilnahmeantrag sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu
fordern.
4. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern;
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers;
1. Eigenerklärung über ein Finanzkraftrating aus dem Jahr 2021 oder aktueller
Der Bewerber erklärt, dass er über ein Finanzkraftrating einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur (welches nicht älter als der 01. Januar 2021 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist) oder über einen ähnlich geeigneten sowie aktuellen Nachweis über seine bestehende Finanzstärke verfügt. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.
2. Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz
Der Bewerber erklärt, dass er unter Berücksichtigung des konkreten Risikos über einen ausreichenden
Rückversicherungsschutz verfügt und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.
1. Eigenerklärung zu Referenzen über Führung/Alleinzeichnung von bzw. über Beteiligungen an vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
Der Bewerber erklärt, dass er, soweit er sich nach Ziffer 2 des Bewerbungsformblattes auf eine Führungsleistung für Los 1 bewirbt, über mindestens drei Referenzen verfügt, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Es handelt sich um Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen), die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
- Der Bewerber war bzw. ist als Allein- oder Führungsversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt und die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Gesamtbausumme betrug bzw. beträgt mindestens 50 Mio. € netto.
Der Bewerber erklärt, dass er, soweit er sich nach Ziffer 2 des Bewerbungsformblattes als Mitversicherer ohne Führungsleistung für Los 1 bewirbt, über mindestens eine Referenz verfügt, welche die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Es handelt sich um eine Referenz über die Zeichnung eines vergleichbaren Versicherungsvertrages (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen), der in den letzten drei Jahren beendet wurde oder derzeit noch besteht.
- Der Bewerber war bzw. ist als Mitversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt und die dem
Versicherungsvertrag zugrunde liegende Gesamtbausumme betrug bzw. beträgt mindestens 50 Mio. € netto.
Der Bewerber erklärt, soweit er sich nach Ziffer 2 des Bewerbungsformblattes auf eine Führungsleistung für Los 2 bewirbt, dass er über mindestens drei Referenzen verfügt, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Es handelt sich um Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Haftpflicht-Excedenten-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen bzw. Haftpflicht-Excedenten-Versicherungen), die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
- Der Bewerber war bzw. ist als Allein- oder Führungsversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt und die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Gesamtbausumme betrug bzw. beträgt mindestens 50 Mio. € netto.
Der Bewerber erklärt, soweit er sich nach Ziffer 2 des Bewerbungsformblattes als Mitversicherer ohne Führungsleistung für Los 2 bewirbt, dass er mindestens über eine Referenz verfügt, welche die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Es handelt sich um eine Referenz über die Zeichnung eines vergleichbaren Versicherungsvertrages (Haftpflicht-Excedenten-Versicherungen auch für Neben- und Planungsleistungen bzw. Haftpflicht-Excedenten-Versicherungen), der in den letzten drei Jahren beendet wurde oder derzeit noch besteht.
- Der Bewerber war bzw. ist als Mitversicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt und die dem
Versicherungsvertrag zugrunde liegende Gesamtbausumme betrug bzw. beträgt mindestens 50 Mio. € netto.
Für alle geforderten Referenzen gilt:
Als Referenzen müssen keine Jahresumsatz- oder Jahresinvestitionssummen-Verträge nachgewiesen werden. Das geforderte Mindestbauvolumen bezieht sich auf Einzelprojekte. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor
2. Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Bau-Kombi-Verträgen an einem Standort in Deutschland (sofern eine Bewerbung für eine Führungsleistung für Los 1 oder Los 2 erfolgt).
Der Bewerber erklärt, soweit er sich nach Ziffer 2 des Teilnahmeantrages auf eine Führungsleistung für Los 1 oder Los 2 bewirbt, dass er über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Bau-Kombi-Verträgen an einem Standort in Deutschland verfügt.
Es finden das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Verbindung mit den von diesem Gesetz in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Daher sind im Teilnahmeantrag auch entsprechende Eigen-/ Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Der Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage der zum Gegenstand dieses Vergabeverfahrens gemachten Mindestversicherungsbedingungen geschlossen werden. Maßgeblich sind dabei die im Rahmen der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Versicherungsbedingungen.
Soweit einzelne Vertragsinhalte durch den Bieter nicht umgesetzt oder angeboten werden können, sind diese Inhalte zum Gegenstand der Verhandlungsgespräche zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bietern/Bietergemeinschaften erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen
(MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland