Rahmenvertrag Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 202-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-Schurz-Str. 2/6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902793558
Fax: +49 30902792856
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Brandschutz
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Brandschutz für Gebäude.
Der Rahmenvertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 5 Monate vorher gekündigt wird. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Brandschutz für Gebäude.
Der Rahmenvertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 5 Monate vorher gekündigt wird. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Sämtliche Leistungen werden einzeln und nur nach Bedarf
abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Brandschutz
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift: Carl-Schurz-Str. 2/6
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Telefon: +49 30902793558
Fax: +49 30902792856